Eine Zeugenaussage kann nur als Beweis dienen, soweit sich die Erklärung auf die dem Zeugen aufgrund eigener Wahrnehmung bekannten Tatsachen bezieht. Auch Parteien,
Kläger
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger und
Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
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Beklagte können als Zeuge auftreten.
Im Prinzip ist jeder zum Erscheinen verpflichtet, wenn er aufgefordert wird, als Zeuge zu erscheinen. Über die Art und Weise, wie so eine Aufforderung zu erfolgen hat, stellt das Gesetz diverse Regeln auf. Manche Zeugen haben ein Aussageverweigerungsrecht. Die Verpflichtung, als Zeuge zu erscheinen, können folgende Personen ablehnen: