3 min Lesezeit

Geistige Eigentumsrechte

Hidde Reitsma
Hidde Reitsma
Kontakt

Das Eigentumsrecht bietet Hausbesitzern oder Besitzern von antiken Vasen Schutz vor unrechtmäßigen Handlungen Dritter: niemand darf dieses Haus oder diese Vase ohne Genehmigung nutzen oder mitnehmen. Was aber, wenn Sie einen Entwurf für ein Kleid entwickelt oder ein Lied geschrieben haben, ist dies dann auch vor dem Zugriff Dritter geschützt? Wie können Sie vermeiden, dass Dritte diesen Entwurf oder dieses Lied ohne Ihre Genehmigung einfach kopieren? Hierfür wurde das geistige Eigentumsrecht ins Leben gerufen.

Verschiedene geistige Eigentumsrechte

Das geistige Eigentumsrecht ist die Sammelbezeichnung für Rechte an geistigen Kreationen. Dies beinhaltet beispielsweise Musik, Marken, Gestaltung, Erfindungen, Texte und Fotos. Geistige Eigentumsrechte erstrecken sich beispielsweise auf das Urheberrecht, das Markenrecht, das Handelsnamenrecht und das Patentrecht. Diese Rechte sind sowohl in den niederländischen wie auch den internationalen Rechtsvorschriften festgelegt.

Ein ausschließliches und absolutes Recht

Kurz gesagt, laufen diese Rechte darauf hinaus, dass der Urheber das alleinige Recht besitzt, um die betreffende geistige Kreation (also beispielsweise den Text oder den Entwurf) zu nutzen, zu vervielfältigen und/oder zu verwerten. Auf das geistige Eigentumsrecht kann sich der Urheber oder Rechteinhaber im Prinzip gegenüber allen Parteien berufen, die die vom geistigen Eigentumsrecht geschützte Kreation ohne Genehmigung imitieren oder verwenden. Dabei gilt jedoch die Voraussetzung, dass die geistige Kreation auch tatsächlich zum Ausdruck gebracht wurde: reine Ideen unterliegen keinem geistigen Eigentumsrecht. Die Kreation muss als solche für Dritte erkennbar sein. Nachstehend eine Zusammenfassung der am häufigsten vorkommenden geistigen Eigentumsrechte:

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt literarische Werke sowie Werke aus der Wissenschaft oder Kunst. Dem Artikel 1 des Urheberrechts ist zu entnehmen, dass nur der Urheber eines Werkes berechtigt ist, dieses Werk zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Nur Werke mit einem eigenen, ursprünglichen Charakter, die den persönlichen Stempel des Urhebers tragen, können auch urheberrechtlich geschützt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen von diesem Exklusivrecht, beispielsweise bei der Übernahme von Texten durch die Presse.

Markenrecht

Eine Marke ist ein Zeichen, mit dem ein Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen von anderen Produkten abhebt. Dabei kann es sich um ein Wortzeichen handeln, wie beispielsweise IKEA oder Coca-Cola, aber auch Bildzeichen, wie beispielsweise der Apfel von Apple oder das NS-Symbol. In manchen Fällen stellen sogar Farben und Formen eine Marke dar. Anders als beim Urheberrecht ist eine Marke erst dann geschützt, wenn sie hinterlegt wurde. Für den Markenschutz in den Niederlanden muss die Marke beim Benelux Merkenbureau (Markenamt) hinterlegt werden. Für den weltweiten Schutz kann die Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf hinterlegt werden.

Handelsnamenrecht

Der Handelsname ist der Name, unter dem ein gegebenes Unternehmen firmiert. Um Täuschungen oder Verwechslungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden, genießt der Unternehmer Handelsnamenschutz. Das beinhaltet, dass ein anderes Unternehmen nicht den gleichen Handelsnamen verwenden darf. Allerdings muss der Handelsname einige Voraussetzungen erfüllen, bevor er auch geschützt ist. Beispielsweise darf der Handelsname selbst nicht irreführend sein (wie beispielsweise Jansen B.V., wenn es sich nur um ein Einzelunternehmen handelt). Zudem darf der Name kein bereits bestehendes Markenrecht verletzen oder einem bereits von einer anderen Firma rechtmäßig geführten Handelsnamen genau oder fast genau entsprechen. Ein Handelsname braucht für seinen Schutz nicht in das Handelsregister eingetragen worden zu sein. Allerdings muss schon evident sein, dass der Handelsname tatsächlich in der Öffentlichkeit geführt wird (auf Briefpapier, an der Fassade der Firma, in Werbetexten und so weiter). Übrigens kann der Schutz auch regional eingeschränkt sein: Das Café De Tap in Maastricht kann nicht gegen das Café De Tap auf Terschelling vorgehen. Hier gilt, dass keine Verwechslung in der Öffentlichkeit zu erwarten ist.

Vorgehen gegen die Verletzung geistiger Eigentumsrechte

Wenn eine Drittpartei die geistigen Eigentumsrechte des Rechteinhabers verletzt, dann muss der Rechteinhaber schnell eingreifen, um seine Schäden nach Möglichkeit zu begrenzen. In diesem Fall liegt es vor der Hand, ein Eilverfahren gegen die verletzende Partei einzuleiten. Der Rechteinhaber kann fordern, dass der verletzenden Partei die weitere Verletzung untersagt wird, wobei selbstverständlich auch ein Zwangsgeld angedroht wird. Zudem kann gefordert werden, dass bereits erstellte illegale Kopien aus dem Markt genommen und vernichtet werden. Außerdem kann eine Schadenersatzleistung gefordert werden. Zu derartigen Schäden zählen beispielsweise entgangene Gewinne oder Imageschäden. Schließlich können auch die entsprechenden Rechtskosten eingefordert werden. Anders als bei regulären zivilrechtlichen Sachen können bei Verfahren im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentumsrecht die tatsächlich entstandenen Rechtskosten in voller Höhe eingefordert werden (und nicht nur ein begrenzter Betrag).

News-
letter

Ravel Residence