3 min reading time

Geschäftsführerhaftung nach Auflösung eines Unternehmens in den Niederlanden

EN

Die Auflösung eines Unternehmens bewirkt im Prinzip das Ende der juristischen Person. Für unbeglichene Forderungen von Gläubigern des aufgelösten Unternehmens ist dies ärgerlich, aber die Auflösung führt in den Niederlanden möglicherweise nicht immer dazu, dass ihre Forderungen nie mehr erfüllt werden. Die in dieser niederländischen Rechtssache zu beantwortende Frage ist, ob ein Geschäftsführer nach Auflösung seines Unternehmens noch aufgrund von Artikel 6:162 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch einen Dritten haftbar gemacht werden kann. Mariëlle de Wild, Rechtsanwältin für Unternehmensrecht, erläutert die Entscheidung.

Auflösung eines Unternehmens, unbezahlte Rechnung

Die Geschäftsführer X und Y hatten in den vergangenen vier Jahren zahlreiche GmbHs und OGs in den Niederlanden gegründet und diese durchschnittlich nach 3,7 Monaten nach der Gründung wieder aufgelöst. Während der Monate, als diese Unternehmen existierten, schlossen die Geschäftsführer im Namen dieser Gesellschaften mit NS Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
» Meer over vertrag
Verträge
über NS Business Cards und dazugehörige Dienstleistungen. Für die Nutzung der NS Business Cards schickte NS den Gesellschaften monatlich Rechnungen. Die Rechnungen wurden alle nicht beglichen.

Geschäftsführerhaftung in den Niederlanden

Ein Geschäftsführer kann in den Niederlanden gegenüber Dritten aufgrund einer unerlaubten Handlung haften. Dafür ist erforderlich, dass den Geschäftsführern persönlich ein schwerer Vorwurf gemacht werden kann, dass er gegenüber dem Kläger Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
» Meer over kläger
Kläger
die Norm von Artikel 6:162 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (unerlaubte Handlung) verletzt hat. Dies ist im Prinzip der Fall, wenn der Geschäftsführer bei der Übernahme der Verpflichtung wusste oder wissen musste, dass die Gesellschaft ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können würde und für den dadurch entstandenen Schaden auch keinen Ersatz bieten könnte.

Verträge wurden nicht erfüllt

Das niederländische Gericht befand, dass angesichts der Tatsache, dass innerhalb sehr kurzer Zeit viele Gesellschaften gegründet und innerhalb einiger Monaten wieder aufgelöst wurden, nicht ersichtlich war, dass diese Unternehmen die Absicht hatten, längere Zeit tätig zu sein. Es befand, dass die Geschäftsführer auf diese Weise Kenntnis darüber hatten, dass die mit NS geschlossenen Verträge nicht erfüllt würden.

Persönlicher schwerer Vorwurf

Außerdem befand das Gericht in den Niederlanden, dass den Geschäftsführern aufgrund der unbeglichenen Forderungen von NS persönlich ein schwerer Vorwurf gemacht werden konnte und dass sie dadurch für den an NS entstandenen Schaden haften würden. Dem Urteil liegt unter anderem zugrunde, dass die Geschäftsführer nicht widersprochen hatten, dass sie die Verträge mit NS geschlossen hatten und dass sie wussten, dass die NS Business Cards bestellt worden waren, weil diese an die von den Gesellschaften verwendete Adresse geliefert wurden.

Geschäftsführerhaftung für Forderungen

Auch wenn ein Unternehmen aufgelöst wird, ist es in den Niederlanden möglich, dass ein Geschäftsführer dieses aufgelösten Unternehmens für die Forderungen haftet, die das aufgelöste Unternehmen nicht beglichen hat. Voraussetzung ist jedoch dabei, dass den Geschäftsführern dafür persönlich ein schwerer Vorwurf gemacht werden kann.

Niederländischer Rechtsanwalt für Geschäftsführerhaftung

Die Rechtsanwälte von AMS haben viel Erfahrung auf dem Gebiet der Geschäftsführerhaftung Ein umfassender, allgemeiner Begriff der Haftung des Geschäftsführers einer juristischen Person gegenüber einer juristischen Person oder einem oder mehreren Gläubigern oder sonstigen Beteiligten an der juristischen Person...
» Meer over geschäftsführerhaftung
Geschäftsführerhaftung
. Sie können einschätzten, inwieweit ein Geschäftsführer (persönlich) haftet und ob ein Verfahren gegen ein aufgelöstes Unternehmen Erfolgschancen hat.

Mariëlle de Wild

Mariëlle de Wild

Mariëlle berat und prozessiert in den Bereichen Insolvenzrecht, Vertragsrecht Gesellschaftsrecht und Inkasso. Folgen Sie Mariëlle auf LinkedIn.

Ravel Residence