Wenn eine Partei aus Dringlichkeitsinteresse ein Urteil nicht lange abwarten kann, kann in den Niederlanden ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren (kort geding) eingeleitet werden. Im Allgemeinen wird in einem solchen Verfahren die Sache schneller und einfacher als in einem Hauptsacheverfahren (Handelssache oder amtsgerichtliche Angelegenheit) in den Niederlanden abgewickelt. Thomas van Vugt, Anwalt Verfahrensrecht in den Niederlanden, erklärt den Ablauf eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens.
Der Richter beurteilt, inwiefern in einer Sache tatsächlich ein ausreichendes Dringlichkeitsinteresse für eine Behandlung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorliegt. Wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren nicht am Amtsgericht anhängig gemacht werden kann, ist der
Kläger
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
» Meer over kläger
Kläger verpflichtet, sich von einem Anwalt beistehen zu lassen. Der
Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
» Meer over beklagter
Beklagte kann immer persönlich die Verteidigung vorbringen.
Der Kläger hat am Gericht einen Antrag auf ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren einzureichen und hat diesem Antrag dem Ladungsentwurf beizulegen. Zudem beantragt er, einen Termin für die mündliche Sitzung anzuberaumen. Die Sitzung findet im Allgemeinen innerhalb von 6 Wochen statt, jedoch je nach Dringlichkeit kann diese Frist auch kürzer sein. Der Richter wird in diesem Verfahren als der für das einstweilige Rechtsschutzverfahren zuständige Richter [voorzieningenrechter] bezeichnet.
Nachdem der Sitzungstermin anberaumt wurde, kann der Beklagte durch eine Ladung dazu aufgerufen werden, vor Gericht zu erscheinen. Der Beklagte ist nicht verpflichtet, vor der Verhandlung eine Verteidigungsschrift einzureichen und ebenso wenig, sich von einem Anwalt beistehen zu lassen.
Während der Sitzung können die Anwälte der Parteien mündlich ihr Plädoyer vortragen. Der Dringlichkeit sowie des einfachen Charakters des Verfahrens wegen ist eine Zeugenvernehmung oder die Beanspruchung der Dienste Sachverständiger zeitmäßig nicht möglich.
Aufgrund der Ladung, sonstiger schriftlicher Unterlagen sowie aufgrund von dem, was zur Sitzung vorgebracht wird, erlässt der Richter im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sein Urteil. Bei diesem Urteil handelt es sich immer um eine einstweilige Verfügung. Dies bedeutet, das Urteil ist nicht endgültig, da dieses auf ein kurzes, einfaches Verfahren beruht. Meist wird das Urteil innerhalb von zwei Wochen erlassen, bei besonders dringenden Sachen kann dies auch schneller sein. Manchmal wird ein Richterspruch ohne Urteilsbegründung, ein so genanntes „kop-staartvonnis“ erlassen. In dem Falle wird das Urteil bereits zur Sitzung oder unmittelbar danach erlassen. Die Urteilsbegründung wird dann erst später schriftlich festgelegt und zugestellt.
Die Parteien können sich anschließend für die Einleitung eines Hauptsacheverfahrens [bodemprocedure] entscheiden. Darin wird die Sache dann ausführlich untersucht und wird letztendlich ein endgültiges Urteil erlassen. Die Parteien sind nicht verpflichtet, ein endgültiges Urteil in einem Hauptsacheverfahren zu beantragen. In der Praxis zeigt sich oft, dass man es beim einstweiligen Rechtsschutzverfahren belässt und sich mit dem darin erlassenen Urteil zufrieden gibt. Die Parteien können sich auch für die Einleitung eines beschleunigten Verfahrens (spoedappèl) entscheiden: Innerhalb von 4 Wochen nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung können sie
Berufung
Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
» Meer over berufung
Berufung einlegen.