Zurück
K

Konkurrenzklausel

Eine Konkurrenzklausel beschränkt die Freiheit des Arbeitnehmers nach Beendigung des Dienstverhältnisses während eines bestimmten Zeitraums in konkurrierenden Funktionen oder in einer bestimmten Branche des Arbeitgebers tätig zu sein.

Eine Konkurrenzklausel schützt den Arbeitgeber dahingehend, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer Kunden und/oder Betriebsdaten zu einem Wettbewerber mitnimmt und diesem dadurch einen Konkurrenzvorteil verschafft. Auch beschränkt die Konkurrenzklausel den Arbeitnehmer bei der Gründung eines eigenen Unternehmens im selben Wirtschaftszweig. 

Eine Konkurrenzklausel ist nur gültig, wenn sie mit einem volljährigen Arbeitnehmer schriftlich vereinbart wurde und die genaue Beschränkung der Tätigkeit des Arbeitnehmers und der Wirtschaftszweig konkret benannt wurde. 

Der Richter hat die Möglichkeit, auf Antrag des Arbeitnehmers eine Konkurrenzklausel ganz oder teilweise aufzuheben, wenn der Arbeitnehmer durch die Klausel unbillig benachteiligt wird. So kann der Richter die Dauer der Klausel oder den geografischen Umfang beschränken. Obwohl im Gesetz keine Höchstdauer steht, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass eine Dauer von 1 bis 2 Jahren als angemessen betrachtet wird.

In der Praxis wird eine Konkurrenzklausel oft zusammen mit einer Kundenschutzklausel aufgenommen. 

Auch ist es üblich, dass bei einem Verstoß gegen eine Konkurrenzklausel eine Geldstrafe droht.

Paleis van justitie
Weiter mit AMS
Kontakt