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Zeugenaussage

Eine Zeugenaussage kann nur als Beweis dienen, soweit sich die Erklärung auf die dem Zeugen aufgrund eigener Wahrnehmung bekannten Tatsachen bezieht. Auch Parteien, Kläger Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger
und Beklagter Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
» Meer over beklagter
Beklagte
können als Zeuge auftreten.

Im Prinzip ist jeder zum Erscheinen verpflichtet, wenn er aufgefordert wird, als Zeuge zu erscheinen. Über die Art und Weise, wie so eine Aufforderung zu erfolgen hat, stellt das Gesetz diverse Regeln auf. Manche Zeugen haben ein Aussageverweigerungsrecht. Die Verpflichtung, als Zeuge zu erscheinen, können folgende Personen ablehnen:

  • Der Ehegatte und der frühere Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner und der zuvor eingetragene Lebenspartner einer Partei, die Blutsverwandten oder angeheirateten Verwandten einer Partei oder des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners einer Partei, einschließlich zweiten Grades:
  • Diejenigen, die aufgrund ihres Amts, Berufs oder ihrer Stellung zur Geheimhaltung in Bezug auf das verpflichtet sind, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut wurde. Dabei kann man zum Beispiel an den Arzt, Rechtsanwalt und den Notar denken.
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