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Unrechtmäßige Beschuldigungen im Internet

Thomas van Vugt
Thomas van Vugt
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Vorgehen bei unrechtmäßigen Anschuldigungen im Internet: Rechtshilfe in den Niederlanden

In den Niederlanden stehen viele Unternehmen und Einzelpersonen täglich vor der Herausforderung, zu Unrecht im Internet beschuldigt zu werden. Anonyme ‘Cyber-Bullys’ können erheblichen Schaden anrichten und den Ruf einer Person oder Marke rasch zerstören.

Die schnelle und effektive Bewältigung dieser Online-Beschuldigungen ist entscheidend, um langfristige Schäden zu vermeiden und die digitale Reputation zu schützen.

Wann gilt eine Anschuldigung im Internet nach niederländischem Recht als rechtswidrig?

Die Frage, ob eine Anschuldigung im Internet rechtlich zulässig ist, ist nicht immer einfach zu beantworten. Es handelt sich um einen Konflikt zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung einerseits und dem Recht auf Schutz der Ehre, des guten Rufs, der Privatsphäre und auf Schutz vor Diskriminierung andererseits. Für jeden einzelnen Fall muss das Gericht eine Interessenabwägung vornehmen.

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat in einer Reihe von Urteilen festgelegt, wie Gerichte bei der Abwägung dieser Interessen vorgehen sollten. Wenn die Aussage rechtswidrig ist, kann ein Anspruch auf Löschung oder Richtigstellung geltend gemacht werden.

Haftung von Foren

Websites mit Foren, in denen sich jeder Internetnutzer an Diskussionen beteiligen kann, können auch für rechtswidrige Anschuldigungen haftbar gemacht werden. Mittels eines Mahnschreibens kann ein Rechtsanwalt die betreffende Website auf die rechtswidrigen Inhalte auf der Website hinweisen und deren Beseitigung verlangen.

Weigert sich die Website, so haftet in vielen Fällen nicht nur die Person, die die Behauptungen aufgestellt hat, sondern auch die Website selbst für den Schaden, der durch die Veröffentlichung entstanden ist. Eine schnelle Lösung kann in solchen Fällen eine einstweilige Verfügung bieten.

Ein hohes Maß an Meinungsfreiheit in den sozialen Medien

Auf Plattformen wie Facebook und X (ehemaliges Twitter) teilen die Menschen ihre Meinung mit und das nicht immer auf sehr subtile Weise. Die vorliegende Rechtsprechung zeigt, dass nicht jede Meinung, die über Facebook oder X geäußert wird, ungestraft geteilt werden kann, aber von einem hohen Maß an Freiheit auszugehen ist.

Es muss also ein ernsthaftes Problem vorliegen, bevor das niederländische Gericht der Meinung ist, dass eine bestimmte Aussage “die Grenzen des Anstands überschreitet”.

Anwalt für Medienrecht in den Niederlanden

Falls Sie noch Fragen zum Medienrecht in den Niederlanden haben oder rechtliche Beratung in den Niederlanden benötigen, setzen Sie sich gerne mit unseren Anwälten Thomas van Vugt oder Onno Hennis unter Tel. +31 20 308 03 15 in Verbindung.

 

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