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Versteckte Kamera

Thomas van Vugt
Thomas van Vugt
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Versteckte Kameras als letzter Ausweg

In den Niederlanden stellt der Einsatz von versteckten Kameras oft den letzten Ausweg in rechtlichen Auseinandersetzungen dar. Generell ist die Nutzung solcher Kameras verboten, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.

Journalisten sollten dies als letzten Ausweg betrachten, da es um die Bedeutung der Pressefreiheit geht. Wurden Nachrichten oder Informationen erlangt, die ohne den Einsatz einer versteckten Kamera nicht möglich gewesen wären?

Wenn der Zweck von Aufnahmen mit einer versteckten Kamera darin besteht, rechtswidrige Praktiken zu beweisen, die auf andere, legale Weise hätten nachgewiesen werden können, ist der Einsatz einer versteckten Kamera rechtswidrig.

Schwerwiegendes Fehlverhalten

Ein bemerkenswertes Beispiel aus der Rechtsprechung sind die heimlichen Aufnahmen, die ein 20-jähriger Mann von Onno Hoes, dem damaligen Bürgermeister von Maastricht, gemacht hat. Hoes befand sich zu dieser Zeit in einem Café und glaubte, ein privates Gespräch zu führen.

In solchen Fällen muss das Gericht stets zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht des Klägers auf Privatsphäre abwägen.

Das Gericht entschied in diesem Fall, dass kein schwerwiegendes Fehlverhalten vorlag, welches nur mit Hilfe einer versteckten Kamera hätte aufgedeckt werden können. Der niederländische Fernsehsender PowNed hätte die Aufnahmen nicht ausstrahlen dürfen.

Benutzung von Kameras im öffentlichen Raum

Im Berufungsverfahren vertrat das Berufungsgericht jedoch eine andere Auffassung. Das Gericht räumte zwar ein, dass die Privatsphäre des Bürgermeisters “invasiv” verletzt worden sei, befand jedoch, dass die journalistische Freiheit in diesem Fall schwerer wiege. Die Anfertigung und Verwendung der geheimen Aufnahmen war in diesem Fall gerechtfertigt.

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war, dass die Aufnahmen im öffentlichen Raum gemacht wurden. In solchen Fällen ist der Einsatz einer versteckten Kamera eher zulässig als auf einem Privatgrundstück oder in einer Privatwohnung.

Anwalt für Medienrecht in den Niederlanden

Falls Sie noch Fragen zum Medienrecht in den Niederlanden haben oder rechtliche Beratung in den Niederlanden benötigen, setzen Sie sich gerne mit unseren Anwälten Thomas van Vugt oder Onno Hennis unter Tel. +31 20 308 03 15 in Verbindung.

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