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Rufschädigung

Thomas van Vugt
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Rufschädigung in den Niederlanden

In den Niederlanden kann eine Veröffentlichung, die jemanden zu Unrecht beschuldigt oder beleidigt, erhebliche negative Auswirkungen auf die Ehre und den Ruf des Betroffenen haben. Dies wird allgemein als Rufschädigung bezeichnet.

Allerdings führt nicht jede rufschädigende Veröffentlichung automatisch zu einem Anspruch auf Schadenersatz. Um zu bestimmen, ob eine Veröffentlichung rechtliche Folgen hat, ist es wichtig, die spezifischen rechtlichen Kriterien in den Niederlanden zu verstehen.

Eine Rufschädigung ist nur dann entschädigungsfähig, wenn sie auf eine rechtswidrige Veröffentlichung, Verleumdung oder üble Nachrede zurückzuführen ist. Ein kritischer Artikel über das Fehlverhalten einer Person kann jedoch völlig rechtmäßig sein, auch wenn die betroffene Person in ihrem Ruf geschädigt wird.

Die Frage, ob es sich um eine rechtswidrige Veröffentlichung handelt, wird vom Gericht anhand der Umstände beurteilt.

Berechnung von der Entschädigung bzw. Schmerzensgeld in den Niederlanden:

Reputationsschäden sind in der Regel immateriell und schwer zu beziffern im Gegensatz zu Umsatzeinbußen. Deshalb steht es dem Gericht in einem solchen Fall frei, die Entschädigung “nach billigem Ermessen” (oder “ex aequo et bono” im Juristenjargon) zu bemessen. 

Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Schwere der rechtswidrigen Anschuldigung, dem Bekanntheitsgrad der Person und dem Umfang der beanstandeten Veröffentlichung.

Eine rechtswidrige Veröffentlichung in einer überregionalen Zeitung schädigt den Ruf einer Person stärker als eine Veröffentlichung in einer kostenlosen Lokalzeitung. Bei der Berechnung der Entschädigung kann sich das Gericht auch auf den Leitfaden für Schadenersatz nach niederländischem Recht (Letselschade Richtlijnen) beziehen.

Der Leitfaden enthält zahlreiche Beispiele für zulässige Entschädigungen.

Materielle Rufschädigung

Manchmal muss der Geschädigte Kosten aufwenden, um Reputationsschäden zu vermeiden oder zu beheben. Dabei kann es sich um die Inanspruchnahme von PR-Dienstleistungen, die Schaltung von Inseraten oder die Information von Kunden und Geschäftspartnern mittels Newsletter handeln.

Diese Kosten lassen sich genau beziffern und sind unter Umständen auch ersatzfähig. Es handelt sich um materiellen Schaden.

Anwalt für Medienrecht in den Niederlanden

Haben Sie durch eine rechtswidrige Veröffentlichung, Verleumdung oder üble Nachrede einen Schaden erlitten? Unser Anwaltsteam verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und der Unterbindung rechtswidriger Äußerungen in den Medien. Setzen Sie sich gerne mit unseren Anwälten Thomas van Vugt oder Onno Hennis unter Tel. +31 20 308 03 15 in Verbindung.

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