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Die Weitergabe von Rohstoffpreiserhöhungen an den Kunden – geht das so einfach?

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Es ist niemandem entgangen, dass die Preise für verschiedene Rohstoffe und Produkte in letzter Zeit in die Höhe geschossen sind. Unternehmen suchen fieberhaft nach Möglichkeiten, diese Preiserhöhungen aufzufangen, indem sie sie an ihre Kunden weitergeben. Kürzlich fand das – soweit wir wissen – erste Eilverfahren in diesem Zusammenhang statt: kann ein Unternehmer in diesen Zeiten eine einseitige Preiserhöhung vornehmen? Rosa Ruimschotel, Rechtsanwältin für Vertragsrecht, erläutert das Urteil.

Liefervertrag

In diesem Fall hatte ein Lieferant von Betonmörtel einen Liefervertrag mit seinem Kunden “Abnehmer X” geschlossen. Zu einem bestimmten Zeitpunkt musste der Lieferant feststellen, dass sich die Rohstoffkosten für den Betonmörtel um 20 % erhöht hatten. Daraufhin schickte der Lieferant ein Schreiben an alle seine Kunden, in dem er ihnen mitteilte, dass er diese Preiserhöhung weitergeben würde.

Einstweilige Verfügung: weitere Lieferung von Betonmörtel

Abnehmer X war damit nicht einverstanden und weigerte sich, die Erhöhung zu zahlen. Daraufhin drohte der Lieferant mit einer Aussetzung der Lieferungen, was sich katastrophal auf das Geschäft von Abnehmer X auswirken würde. In einem Eilverfahren verlangte er, dass der Lieferant verpflichtet würde, weiterhin Betonmörtel zu liefern. In diesem Fall wurde dem Abnehmer Recht gegeben, da im Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag
ausdrücklich ein Festpreis vereinbart worden war. Der Lieferant musste also weiterhin zum gleichen Preis liefern.

Angriff durch Russland: unvorhersehbare Umstände?

Die Berufung Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung
des Lieferanten auf unvorhersehbare Umstände (Abschnitt 6:256 des Zivilgesetzbuches) wurde in diesem Fall nicht behandelt. Der Richter deutete aber an, dass dies durchaus zu einem anderen Ergebnis hätte führen können. Es stellt sich nämlich die Frage, ob vor dem Angriff Russlands geschlossene Vereinbarung Sind Sie neugierig über die Bedeutung die Vereindbarung? AMS Advocaten erklärt es.
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Vereinbarungen
, die feste Preise vorsehen, angesichts der derzeitigen extremen Preissteigerungen unverändert bleiben können. Manchmal enthalten der Vertrag oder die dafür geltenden Bedingungen selbst eine Bestimmung, nach der der Preis geändert werden kann. Andernfalls darf eine Vertragspartei grundsätzlich keine Änderungen vornehmen.

Änderung des Übereinkommens

Da das unveränderte Aussitzen eines Vertrags für manche Parteien unverhältnismäßig nachteilige Folgen haben kann, bietet das Gesetz eine Lösung. Aufgrund unvorhergesehener Umstände kann ein Gericht den Vertrag auf Antrag einer Vertragspartei ändern, Beispielsweise in Bezug auf den Preis. Die Umstände müssen jedoch der Art sein, dass die andere Partei vernünftigerweise nicht mit einer unveränderten Aufrechterhaltung der Vereinbarung Sind Sie neugierig über die Bedeutung die Vereindbarung? AMS Advocaten erklärt es.
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Vereinbarung
rechnen kann.

Höhere Gewalt

Eine weitere Rechtsvorschrift, die bei Verträgen, die direkt oder indirekt durch den russischen Angriff betroffen sind, eine Rolle spielen kann, ist höhere Gewalt. Ist eine Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt vorübergehend oder vollständig an der Erfüllung gehindert, so haftet sie nicht für Schäden. Laut Gesetz liegt höhere Gewalt vor, wenn eine Unzulänglichkeit nicht auf das Verschulden des Schuldners zurückzuführen ist oder nach dem Gesetz, dem Rechtsakt oder der allgemein anerkannten Praxis nicht zu Lasten des Schuldners geht. Beachten Sie aber, dass viele Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Verträge
Ansprüche wegen höherer Gewalt (z.B. Krieg) ausschließen oder einschränken. Schauen Sie sich daher zuerst das “Kleingedruckte” genau an.

Gericht: Corona-Krise anwendbar?

Es stellt sich die Frage, ob der Krieg in der Ukraine so unvorhersehbar war, dass die Vertragsparteien ihn bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigen mussten. Soweit wir wissen, ist diese Frage noch nicht vom Gericht beantwortet worden. Aber das wird vermutlich nicht mehr lange dauern. Die gleiche Tendenz war in der Corona-Krise zu beobachten, wo die Folgen – insbesondere von Lockdowns – laut Urteil zwischen den Vertragspartnern aufgeteilt wurden. Vielleicht könnte man einen Zusammenhang zu diesem Urteil herstellen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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