Zurück
P

Pfändung zu Sicherungszwecken

Ein Gläubiger kann zu Sicherungszwecken Vermögensbestandteile eines Schuldners pfänden. Eine Pfändung zu Sicherungszwecken kann u.a. auf Immobilien, Gelder auf Bankkonten oder bewegliche Sachen wie Autos erfolgen. Dadurch wird verhindert, dass der Schuldner Derjenige, der an jemanden eine Verbindlichkeit erfüllen muss (Schuldner).
» Meer over schuldner
Schuldner
diese Vermögensbestandteile verkauft oder z.B. mit einer Hypothek belastet. 

Die Pfändung wird durch einen Antrag (Pfändungsantrag) beantragt. Darin muss der Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner konkret beschreiben und deren Höhe angeben.

Die Gerichtsvollzieher führt die Pfändung durch. Andere Formen der Pfändung sind die Drittschuldnerpfändung Die Pfändung bei einer Partei, die außerhalb des Rechtsverhältnisses zwischen Gläubiger und Schuldner steht, zum Beispiel bei einer Bank. Mit einer solchen Pfändung wird bereits das blockiert, was der Dritte an den Schuldner...
» Meer over drittschuldnerpfändung
Drittschuldnerpfändung
und die Pfändung bei dem Gläubiger selbst.

Paleis van justitie
Weiter mit AMS
Kontakt