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Arbeitsvertrag

Der Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag
, wodurch sich die eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, gegen Entlohnung Arbeit zu verrichten.

Jeder Vertrag, der diese Definition erfüllt, fällt unter den Begriff Arbeitsvertrag, also auch, wenn die Parteien den Vertrag anders bezeichnen (zum Beispiel Beauftragungsvertrag). Wenn die Elemente Arbeit, Lohn und Weisungsverhältnis in einer Arbeitsbeziehung gegeben sind, so handelt es sich um einen Arbeitsvertrag. Obwohl es nicht üblich ist, kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden.

Das Arbeitsrecht umfasst im Wesentlichen Bestimmungen zum Schutz des Arbeitnehmers. Diese Bestimmungen sind zwingendes Recht und beziehen sich u.a. auf die Art der Lohnzahlung und die Art der Beendigung eines Arbeitsvertrags.

Paleis van justitie
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