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Konkurrenzklausel

Eine Konkurrenzklausel beschränkt den Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses, während eines bestimmten Zeitraums in konkurrierenden Funktionen oder in einer bestimmten Branche des Arbeitgebers tätig zu sein.

Eine Konkurrenzklausel schützt den Arbeitgeber dagegen, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer Kunden und/oder Betriebsdaten zu einem Wettbewerber mitnimmt. Auch beschränkt die Konkurrenzklausel den Arbeitnehmer bei der Gründung eines eigenen Unternehmens in demselben Wirtschaftszweig. Eine Konkurrenzklausel ist nur gültig, wenn sie mit einem volljährigen Arbeitnehmer schriftlich vereinbart wurde. In der Konkurrenzklausel muss aufgrund des Arbeitsrechts genannt sein, welche Tätigkeiten genau darunter fallen.

Der Richter hat die Möglichkeit, auf Antrag des Arbeitnehmers eine Konkurrenzklausel ganz oder teilweise aufzuheben, wenn der Arbeitnehmer durch die Klausel unbillig benachteiligt wird. So kann der Richter die Dauer der Klausel oder den geografischen Umfang beschränken. Obwohl im Gesetz keine Höchstdauer steht, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass eine Dauer von 1 bis 2 Jahren als angemessen betrachtet wird. Eine Klausel mit einer längeren Dauer kann daher durch den Richter beschränkt werden. In dem Arbeitsvertrag Der Vertrag, wodurch sich die eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, gegen Entlohnung Arbeit zu verrichten...
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Arbeitsvertrag
wird eine Konkurrenzklausel oft zusammen mit einer Kundenschutzklausel aufgenommen. Auch ist es üblich, dass eine Geldstrafe bei Verstoß einer Konkurrenzklausel droht.

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