Die Pflicht der Geschäftsführung einer juristischen Person, über die Vermögensverhältnisse und die Tätigkeiten der juristischen Person Buch zu führen. Auch ist die Geschäftsführung verpflichtet, jährlich eine Bilanz und eine Aufstellung der Aufwendungen und Erträge der juristischen Person zu erstellen. Daneben gilt eine Aufbewahrungspflicht: die Geschäftsführung muss in jedem Fall alle finanziellen Bücher und Unterlagen 7 Jahre lang aufbewahren. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen drohen Sanktionen.