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Gesellschafterversammlung

Auch Gesellschafterversammlung (GV) genannt. Sie ist das Organ in einer Gesellschaft, in der alle Gesellschafter vertreten sind und eine Stimme besitzen. Die (ordentliche) Gesellschafterversammlung tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. In dieser Versammlung hat sich die Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern zu verantworten.

Die Versammlung beschließt auch über die Feststellung des Jahresabschlusses. Weiter besitzt die Versammlung einige gesetzliche Befugnisse wie die Genehmigung von wichtigen Beschlüssen (zum Beispiel Verschmelzung und Übernahmen). Aber die Gesellschafterversammlung entscheidet auch über die Ernennung, Abberufung und Entlohnung der Geschäftsführer, sowie über die Änderung der Satzung Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereinigungen und Stiftungen müssen die Satzung in der notariellen Urkunde enthalten...
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Satzung
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Neben der ordentlichen GV kann auf Antrag der Geschäftsführung oder der Gesellschafter auch eine zwischenzeitliche außerordentliche Versammlung stattfinden. Die Art der Einberufung und der Abstimmung in der GV ist in der Satzung der Gesellschaft geregelt.

Paleis van justitie
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