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Aktiengesellschaft

Eine niederländische Aktiengesellschaft (N.V.) ist eine juristische Person mit einem Gesellschaftskapital, das in übertragbare Anteile aufgeteilt ist. 

Die Bezeichnung „namenlos” (nl: „naamloze vennootschap“) ist darauf zurückzuführen, dass eine N.V. (manchmal) nicht verpflichtet ist, ein Gesellschafterverzeichnis zu führen; die Gesellschafter sind daher „namenlos“ oder anonym. 

Auf Französisch, Italienisch und Spanisch ist das Äquivalent der N.V. eine S.A., oft „société anonyme”.

Die Anteile an einer N.V. können auf Namen oder auf Inhaber lauten. Das gezeichnete Kapital einer N.V. muss mindestens 45.000€ betragen.

Ein Gesellschafter haftet für die im Namen der Gesellschaft vorgenommenen Handlungen nicht persönlich. 

Eine N.V. wird von einer oder mehreren Personen durch eine notarielle Urkunde errichtet.


Paleis van justitie
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