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Drittschuldnerpfändung

Die Pfändung bei einer Partei, die außerhalb des Rechtsverhältnisses zwischen Gläubiger und Schuldner Derjenige, der an jemanden eine Verbindlichkeit erfüllen muss (Schuldner).
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Schuldner
steht, zum Beispiel bei einer Bank. Mit einer solchen Pfändung wird bereits das blockiert, was der Dritte an den Schuldner zu zahlen hat, und wenn der Gläubiger ein Urteil erwirkt hat, woraus sich ergibt, dass der Schuldner an den Gläubiger bezahlen muss, führt die Drittschuldnerpfändung dazu, dass der Dritte unmittelbar an den Gläubiger zahlen muss. Für den Schuldner hat der Dritte dann (durch Zahlung an den Gläubiger) schuldbefreiend bezahlt.

Paleis van justitie
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