Unter Hauptverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zu verstehen, in dem ein Rechtsstreit endgültig entschieden wird: die Entscheidung in einem Hauptverfahren entfaltet die Rechtskraft zwischen den Parteien, wenn es kein Rechtsmittel (
Berufung
Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung oder Kassationsbeschwerde) mehr gibt.
Dies steht im Gegensatz zu einem Verfahren über eine einstweilige Verfügung, in dem nur eine einstweilige Verfügung getroffen wird, und in dem eine Entscheidung nie rechtskräftig wird (unbeschadet dessen kann eine Entscheidung in einem Verfahren über eine einstweilige Verfügung durchaus unwiderruflicher Natur sein, zum Beispiel, wenn gegen eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in einem Verfahren über eine einstweilige Verfügung kein Rechtsmittel mehr offensteht – eine aufgrund dieses Urteils zu zahlende Geldstrafe bleibt aufrecht, auch wenn später in einem Hauptverfahren befunden wird, dass der Grund für die Verhängung der Geldstrafe zu Unrecht erfolgte).