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Streitverkündung

Das Gesetz bietet die Möglichkeit, in einer Rechtssache den Streit gegenüber einem Dritten zu verkünden. Damit wird bezweckt, bei einer Verurteilung für den Schaden direkten Rückgriff auf den Dritten zu nehmen, gegenüber dem der Streit verkündet wurd. Die beiden Verfahren laufen im Prinzip gleichzeitig.

Eine Streitverkündung muss durch eine Zwischenklage geltend gemacht werden und zwar unmittelbar nachdem geklagt wurde. Es ist daher nicht möglich, zuerst die Klagebeantwortung einzubringen und anschließend den Streit zu verkünden.

Paleis van justitie
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