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Eigentum

Das Eigentum (juristische Eigentum) ist das umfassendste Recht, das man an einer Sache haben kann. Es ist das Recht, nach eigenem Ermessen über eine Sache (Grundstück, Gegenstand, Geldmenge etc.) zu verfügen. Es steht dem Eigentümer frei, von der Sache Gebrauch zu machen, sofern dieser Gebrauch nicht die Rechte anderer beeinträchtigt und dabei die auf den gesetzlichen Vorschriften und Regeln des ungeschriebenen Rechts basierenden Beschränkungen beachtet werden.

Das Gesetz beschränkt das Eigentum auf Sachen, weil ein Gut, das keine Sache ist, bereits ein Recht ist (wie ein Forderungsrecht – ein Recht, etwas zu fordern – oder ein Wohnungseigentumsrecht – das Recht, den betreffenden Teil eines Pfands ausschließlich zu verwenden. Von einem Eigentum an so einem Recht kann streng genommen eigentlich nicht gesprochen werden.

Paleis van justitie
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