Gemäß der absoluten Vorrangregel kann das niederländische Gericht im Rahmen eines WHOA-Verfahrens die Genehmigung eines Vergleichs verweigern, wenn ein abweichender Gläubiger aus einer abweichenden Klasse dies beantragt. Die absolute Vorrangregel besagt, dass bei einem WHOA-Vergleich der Sanierungswert gemäß der geltenden Rangfolge verteilt werden muss, es sei denn, es gibt einen vernünftigen Grund für eine Abweichung und die Gläubiger oder Aktionäre, die die Ablehnung beantragen, werden dadurch nicht in ihren Interessen beeinträchtigt (siehe Artikel 384(4)(b) des niederländischen Konkursgesetzes).