Zurück
E

Einspruch

Derjenige, gegen den das Urteil ergeht, kann Einspruch gegen den Bestand des Urteils erheben.

Dabei ist eine Frist von vier Wochen nach Zustellung des Urteils zu beachten. Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig. Sofern jedoch kein Wohn- oder Aufenthaltsort des Beklagten in den Niederlanden ausgemacht werden kann, verlängert sich die Einlegungsfrist für den Einspruch auf acht Wochen.

Nachdem die Rechtskraft des Urteils eingetreten ist, kann der Verurteilte keinen Einspruch mehr einlegen.

Paleis van justitie
Weiter mit AMS
Kontakt