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Beweismittel

Im niederländischen Prozessrecht gilt das Prinzip, dass in einer Rechtssache ein Beweis durch jedes Mittel erbracht werden kann. Die Beweiswürdigung liegt im Ermessen des Richters. Die bekanntesten Beweismittel sind Schriftstücke (wie Erklärungen, Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Verträge
, Fotos oder Zeichnungen), die den Schriftsätzen beigelegt werden, „Anlagen“ genannt (nl: „Produkties“), sowie Zeugen, bei denen angeboten wird, diese unter Eid zu befragen.

Paleis van justitie
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