Ein Rechtsakt ist anfechtbar, wenn er durch Drohung,
Betrug
Ein Rechtsakt ist anfechtbar, wenn er durch Drohung, Betrug oder Ausnutzung von Umständen zustande gekommen ist. Betrug liegt vor, wenn jemand einen anderen durch eine absichtliche unrichtige Mitteilung...
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Betrug oder Ausnutzung von Umständen zustande gekommen ist. Drohung stellt in juristischer Hinsicht einen
Willensmangel
Ein Rechtsakt ist anfechtbar, wenn er durch Drohung, durch Betrug oder durch Missbrauch von Umständen zustande gekommen ist...
» Meer over willensmangel
Willensmangel dar. Eine Drohung liegt vor, wenn jemand einen anderen zur Setzung einer bestimmten
Rechtshandlung
Eine Rechtshandlung ist eine faktische Handlung mit einer Rechtsfolge. Ausgangssituation ist dabei, dass eine Rechtshandlung einen auf diese Rechtsfolge gerichteten Willen erfordert, der sich durch eine...
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Rechtshandlung anstiftet, indem diese Person oder ein Dritter mit einem persönlichen oder vermögensrechtlichen Nachteil
Unrechtmäßig
Sind Sie neugierig über die Bedeutung von Unrechtmäßig? AMS Advocaten erklärt es.
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Unrechtmäßig bedroht wird. Die Drohung muss so sein, dass ein redlich urteilender Mensch dadurch beeinflusst werden kann. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der betreffenden Drohung und der Rechtshandlung bestehen.