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Handelsvertretervertrag

Bei dem Handelsvertretervertrag vermittelt der Auftragnehmer das Zustandekommen eines Kaufvertrags zwischen seinem Auftraggeber und potentiellen Käufern. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall als „Handelsvertreter“ bezeichnet, der Auftraggeber als „Auftraggeber“.

Der Handelsvertreter verkauft also nicht seine eigenen Waren auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, sondern erhält eine Provision für einen Teil des durch ihn erzielten Umsatzes des Auftraggebers. Der Handelsvertretervertrag ist eine Art Rechtsfigur des Auftrags. Der Unterschied zu einem Vermittlungsvertrag liegt darin, dass die Parteien bei einem Handelsvertretervertrag eine dauerhafte Beziehung anstreben, während ein Vermittlungsvertrag meistens auf einen bestimmten Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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