Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr rechtlich durchsetzbar ist. Das niederländische Recht geht von dem Gedanken aus, dass eine Forderung nur während einer bestimmten Zeit rechtlich geltend gemacht werden kann. Im Allgemeinen beträgt die Frist für Forderungen 5 Jahre nach dem Zeitpunkt der Klagbarkeit, oder im Fall von Schadensforderungen 5 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem dem Gläubiger das schadensverursachende Ereignis und der Schädiger bekannt war, und im Prinzip höchstens 20 Jahre. Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist der Anspruch daher verjährt. Die Forderung selbst – die Verpflichtung, etwas zu tun – besteht noch, ist aber nicht mehr klagbar. Eine verjährte Forderung ist damit eine Naturalobligation.