Zurück
V

Verzug

Obwohl das Gesetz (Artikel 6:74 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass „jede Nichterfüllung einer Verbindlichkeit” den Schuldner Derjenige, der an jemanden eine Verbindlichkeit erfüllen muss (Schuldner).
» Meer over schuldner
Schuldner
zum Schadenersatz verpflichtet (außer wenn die Nichterfüllung dem Schuldner nicht zugerechnet werden kann), bestimmt der zweite Absatz in diesem Artikel davon eine Ausnahme: Eine Schadenersatzpflicht liegt dann vor, wenn der Schuldner in Verzug ist. Der Schuldner ist in Verzug „während des Zeitraums, in dem die Leistung ausbleibt, nachdem sie klagbar geworden ist und die Erfordernisse von Artikel 82 und 83 erfüllt sind, außer soweit ihm die Verzögerung nicht zugerechnet werden kann oder die Erfüllung bereits auf Dauer unmöglich ist.

Ausgangssituation ist dabei, dass der Verzug nur eintritt, wenn der Schuldner durch eine schriftliche Mahnung angemahnt wird, wobei ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wird, aber die Erfüllung innerhalb der Frist ausbleibt.

Der Gesetzgeber hat daher eine „zweite Chance” als gesetzliche Ausgangssituation angenommen: Der Gläubiger muss den Schuldner an seine Schuld erinnern und ihm eine angemessene Frist gewähren, noch zu leisten (meistens: bezahlen). Der Verzug tritt jedoch auch ein, wenn der Schuldner bereits im Voraus mitteilt, dass er nicht leisten wird, oder wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Verzug bereits bei Überschreitung der Zahlungsfrist eintritt. Im Übrigen ist für die Schadenersatzpflicht aufgrund einer Unrechtmäßig Sind Sie neugierig über die Bedeutung von Unrechtmäßig? AMS Advocaten erklärt es.
» Meer over unrechtmäßig
Unrechtmäßigen
Handlung keine Mahnung erforderlich.

Paleis van justitie
Weiter mit AMS
Kontakt