Ein Rechtsakt ist anfechtbar, wenn er durch
Drohung
Ein Rechtsakt ist anfechtbar, wenn er durch Drohung, Betrug oder Ausnutzung von Umständen zustande gekommen ist. Drohung stellt in juristischer Hinsicht einen Willensmangel dar. Eine Drohung liegt vor...
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Drohung, Betrug oder Ausnutzung von Umständen zustande gekommen ist. Betrug liegt vor, wenn jemand einen anderen durch eine absichtliche unrichtige Mitteilung, durch das absichtliche Verschweigen eines Umstands, zu dessen Mitteilung der Verschweigende verpflichtet war, oder durch sonstiges zur Setzung einer bestimmten
Rechtshandlung
Eine Rechtshandlung ist eine faktische Handlung mit einer Rechtsfolge. Ausgangssituation ist dabei, dass eine Rechtshandlung einen auf diese Rechtsfolge gerichteten Willen erfordert, der sich durch eine...
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Rechtshandlung anstiftet. Anpreisungen in allgemeinen Worten, auch wenn sie unwahr sind, stellen an sich keinen Betrug dar. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem betreffenden Betrug und der Rechtshandlung bestehen.