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Handelsvertretervertrag

Im Rahmen des Handelsvertretervertrages vermittelt der Auftragnehmer das Zustandekommen eines Kaufvertrags zwischen seinem Auftraggeber und potenziellen Käufern. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall als „Handelsvertreter“ bezeichnet, der Auftraggeber als „Auftraggeber“.

Der Handelsvertreter verkauft damit nicht seine Waren auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, sondern erhält eine Provision für einen Teil des durch ihn erzielten Umsatzes des Auftraggebers. Der Handelsvertretervertrag ist eine Ausprägung des Auftrags. 

Der Unterschied des Handelsvertretervertrags zu einem Vermittlungsvertrag besteht darin, dass die Parteien bei einem Handelsvertretervertrag eine dauerhafte Beziehung anstreben, während ein Vermittlungsvertrag meist auf den Abschluss eines spezifischen Vertrags gerichtet ist.

Paleis van justitie
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