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Vertriebshändlervertrag

Ein Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag
, der zwischen einem Hersteller und meistens einem Verkäufer (Vertriebshändler) geschlossen wird, bei dem beide Parteien selbstständig tätig sind und bezweckt wird, ein Produkt zu verkaufen, das der Hersteller erzeugt hat. Dabei kann es viele Varianten geben, die zum Beispiel vorsehen, dass der Hersteller Werbung für das Produkt macht, wovon auch der Vertriebshändler profitiert.

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