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Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz

Hidde Reitsma
Hidde Reitsma
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Gerichtsverfahren in den Niederlanden

In den Niederlanden finden in Zivilsachen häufig im Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz (in Niederländisch: kort geding) statt. In der Rechtspraxis kam es dabei in vielen Fällen dank pragmatischer Entscheidungen, die für die Parteien richtungsweisend zur dauerhaften Lösung ihrer Angelegenheit waren, zum Durchbruch.

Niederländische Anwalt mit Spezialisierung auf vorläufigen Rechtsschutz

In allen dringenden Zivilsachen kann der Anwalt einer Partei den Gerichtspräsidenten darum bitten, einen Termin zur Durchführung des Eilverfahrens zum vorläufigen Rechtsschutz (die mündliche Gerichtsverhandlung) festzulegen. Dieser Antrag wird auf der Grundlage des Entwurfs des Klageantrags gestellt. Der Antragsteller muss den Antragsgegner im Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz zum Erscheinen vor Gericht mittels einer Vorladung auffordern. In Abhängigkeit (unter anderem) von der Dringlichkeit der Angelegenheit wird der Termin für die Verhandlung in der Regel auf einen Tag innerhalb der nächsten ein bis sechs Wochen nach dem Datum der Antragstellung festgesetzt. In sehr dringlichen Angelegenheiten kann dieser Zeitraum sogar noch kürzer sein. Der Antragsgegner muss keine schriftliche Klageerwiderung einreichen; manchmal tut er dies jedoch, um die Beratung in der mündlichen Verhandlung so knapp wie möglich zu halten. Sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner können vor der Verhandlung schriftliche Beweismittel vorlegen (in der Regel bis zu 24 Stunden vor der Verhandlung).

Der Antragsteller bei einem Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz vor dem Gerichtspräsidenten muss durch einen Anwalt vertreten werden; der Antragsgegner kann persönlich erscheinen oder sich durch einen Anwalt (jedoch keinen anderen Bevollmächtigten) vertreten lassen. Die Verhandlung selbst läuft ziemlich zügig und informell ab. Normalerweise erhalten der Antragsteller und der Antragsgegner die Möglichkeit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht mittels mündlicher Ausführungen über ihre Anwälte vorzubringen. Im Anschluss kann der Richter relativ frei den Sachverhalt erforschen, indem er jeder der Parteien zahlreiche Fragen stellt.

Nach der Verhandlung erlässt der Richter innerhalb von sieben bis vierzehn Tagen eine Entscheidung; er kann jedoch auch schon bei der Verhandlung selbst eine (vorläufige) Entscheidung aussprechen (die schriftliche Entscheidung folgt in diesem Fall innerhalb von einigen Tagen).

Einstweilige Verfügung / vorläufiger Rechtsschutz

Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz sind naturgemäß nicht abschließender Natur. Sie können einen Rechtsstreit nicht endgültig beilegen: alle Entscheidungen in Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz haben explizit vorläufigen Charakter und können im Hauptsacheverfahren angefochten werden (mit der Maßgabe, dass verwirkte Vertragsstrafen verwirkt bleiben, auch wenn das Hauptsacheverfahren mit einer genau entgegengesetzten Entscheidung endet). Eine im Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz erlassene Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Position oder die Rechte beider Parteien im Hauptsacheverfahren (mit demselben Gegenstand). Ungeachtet dieses theoretischen Hintergrunds können die Auswirkungen von im Eilverfahren erlassenen einstweiligen Verfügungen in der Praxis einen weitgehend endgültigen Charakter haben.

Abgesehen von einigen Ausnahmen (z. B. Rechtssachen des geistigen Eigentums) hat keine der Parteien an einem Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz die Verpflichtung, nach Abschluss des Eilverfahrens ein Hauptsacheverfahren einzuleiten. Das heißt: eine Entscheidung im Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz kann einen erheblich weitreichenderen Einfluss haben. Richter, die in Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz entscheiden, gelten üblicherweise als Experten auf ihrem Fachgebiet.

Voraussetzung: dringendes Interesse

Einem Anspruch in einem Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz muss ein dringendes Interesse zugrunde liegen: die Angelegenheit muss einen sofortigen Rechtsschutz erfordern. Falls der Richter jedoch der Meinung ist, dass der Fall für eine Entscheidung im Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz zu komplex ist, kann er den Anspruch allein aus diesem Grund zurückweisen. Ob es dazu kommt, hängt (unter anderem) von der Art der Vorbringung des Falls und (in der Praxis) der fraglichen Angelegenheit ab. So ist es z. B. gängige Praxis, dass komplexe Rechtssachen des geistigen Eigentums (z. B. Patentansprüche, Patentverletzungen oder andere Rechtssachen des geistigen Eigentums) unabhängig von der Komplexität des Falls behandelt werden. Falls das Gericht jedoch der Meinung ist, dass eine zu hohe Ungewissheit besteht (z. B. im Hinblick auf wichtige Beweismittel)

Einstweilige Verfügungen

Solange eine Entscheidung nicht deklaratorisch ist, können alle denkbaren Formen des Rechtsschutzes gewährt werden. Bei den Ansprüchen in Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz handelt es sich in der Regel um Geldforderungen (Zahlung einer Schuld oder Schadensersatzvorauszahlung) oder einstweilige Verfügungen (z. B. eine Räumungsanordnung oder die Aufforderung, sich entsprechend einer bestimmten, im Urteil formulierten Anordnung zu verhalten, z. B. Veröffentlichung einer Richtigstellung oder Unterlassung bestimmter Aussagen bzw. Handlungen). Diese einstweiligen Verfügungen sind unter Strafandrohung vollstreckbar.

Berufung gegen Entscheidung in den Niederlanden

Gegen die im Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz getroffenen Entscheidungen kann innerhalb von vier Wochen nach Erlass der Entscheidung beim Berufungsgericht Berufung eingelegt werden. Im Berufungsverfahren müssen sich beide Parteien durch einen Anwalt vertreten lassen und Schriftsätze einreichen. In dringenden Fällen kann das Berufungsverfahren so beschleunigt werden, dass es innerhalb von ca. 1 bis 2 Wochen nach dem Einreichen der Berufung stattfindet. Gegen Berufungsurteile im Eilverfahren kann innerhalb von acht Wochen Kassationsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof eingelegt werden.

Über die niederländische Anwaltskanzlei AMS

AMS Advocaten ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Amsterdam, Niederlande. Die Prozessanwälte bei AMS verfügen über umfassende Erfahrung in der Beratung von und Prozessführung für (internationale/n) Unternehmen und Einzelpersonen. Die niederländische Anwaltskanzlei AMS liegt in unmittelbarer Nähe des Flughafens Schiphol (10 Minuten mit dem Auto oder Zug). Unsere Anwälte bieten unseren Mandanten auf der ganzen Welt Rechtsdienstleistungen an und verfügen über umfassende Erfahrung in Beratung und Gerichtsverfahren. Die Schwerpunkte der AMS-Anwälte liegen auf Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, gewerblichem Mietrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Baurecht, Inkasso und Vertragsrecht. Die Anwälte setzten sich mit hohem persönlichen Engagement für die Interessen ihrer Mandanten ein und bieten eine knapp kalkulierte und transparente Gebührenstruktur.

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