Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen betreffen alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen, ihren Aktionären und irgendeinem anderen ihrer Organe (z. B. Management, Aufsichtsrat und Mitarbeiter oder Betriebsrat). Die niederländischen Anwälte der Kanzlei AMS Advocaten verfügen über eine umfassende Erfahrung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Unsere Anwälte handeln im Namen von Unternehmen, deren Management und (aktiven) Aktionären.
Die Unternehmenskammer ist eine spezielle Abteilung beim Berufungsgericht in Amsterdam. Für viele gesellschaftsrechtliche Verfahren ist ausschließlich sie zuständig. Die wichtigsten Verfahren, die vor der Unternehmenskammer geführt werden, sind die sogenannten “Enquête-Verfahren” (in Niederländisch: enquêteprocedure). Bei Interesse können Sie hier gerne mehr über die Unternehmenskammer in Amsterdam lesen.
Das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch enthält Bestimmungen für komplexe Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Abfindung von Aktionären. Sowohl ein Mehrheitsaktionär als auch ein Minderheitsaktionär kann Rechtsgründe für die Abfindung des jeweils anderen haben. Diese Verfahren werden (in erster Instanz) vor dem Bezirksgericht geführt; für Berufungen ist ausschließlich die Unternehmenskammer zuständig. Die Anwälte für Gesellschaftsrecht der niederländischen Kanzlei AMS können Sie über die Möglichkeiten zur Einleitung derartiger Abfindungsverfahren beraten.
Angesichts der Komplexität und des (für die Niederlande) relativ hohen Zeitaufwands für diese Verfahren wird die Abfindung von Aktionären häufig im Rahmen eines Enquête-Verfahrens vor der Unternehmenskammer geklärt, das entweder vom Mehrheits- oder Minderheitsaktionär eingeleitet wird. Falls ein Mehrheitsaktionär einen Minderheitsaktionärs ausschalten will, kann er eine Änderung der Konzernpolitik (z. B. den Verkauf eines wichtigen Bereichs, finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen oder (eine weitere) Verwässerung des Anteils des Minderheitsaktionärs) vorschlagen, die den Minderheitsaktionär zwingend dazu veranlassen, ein Enquête-Verfahren einzuleiten und sofortigen Rechtsschutz zu beantragen, um zu vermeiden, dass diese Entscheidungen getroffen oder umgesetzt werden.
Falls ein Minderheitsaktionär eine Abfindung wünscht, kann er als aktiver Aktionär auftreten und ein Verfahren vor der Unternehmenskammer einleiten, um die Politik des Mehrheitsaktionärs “prüfen” zu lassen. In diesen Fällen ist sich die Unternehmenskammer in der Regel der zugrundeliegenden Absicht der Aktionäre über die Vornahme einer Abfindung bewusst und kann – mit Zustimmung aller beteiligten Parteien – einen unabhängigen Experten zur Bewertung der Anteile und Festlegung der Abfindungsbedingungen benennen.
Hidde Reitsma, ein niederländischer Prozessanwalt und Partner bei AMS Advocaten, ist Spezialist für gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen. Er hat zahlreiche Verfahren vor der Unternehmenskammer erfolgreich durchgeführt und dabei alle beteiligten Parteien vertreten (das Unternehmen, das Management und (aktive) Aktionärsgruppen). Falls Sie Fragen im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen oder ähnlichen Angelegenheiten haben, können Sie sich gerne an unseren Anwalt für Gesellschaftsrecht wenden.