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Vorläufige Pfändung

Hidde Reitsma
Hidde Reitsma
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Vorläufige Pfändung in den Niederlanden

Auch wenn ein Gläubiger noch keinen Vollstreckungstitel erwirkt hat, kann er Vermögenswerte seines Schuldners im Rahmen einer sogenannten vorläufigen Pfändung bzw. eines Arrests zur Sicherung der Vollstreckung aus einem künftigen Urteil pfänden. Die gepfändeten Vermögenswerte – bei denen es sich um alle beliebigen übertragbaren Vermögensgegenstände, wie z. B. Sachwerte, Immobilien, Aktien, aber auch jeden Anspruch des Schuldners gegenüber einer dritten Partei handeln kann – dienen zur Sicherung des Anspruchs des Gläubigers. Zweck einer Arrestpfändung ist es, den Schuldner daran zu hindern, eine Rückforderung durch den Gläubiger unmöglich zu machen (indem er die Vermögenswerte versteckt, beiseite schafft oder veräußert).

Es versteht sich von selbst, dass auf den Schuldner durch eine Pfändung ein erheblicher Druck ausgeübt wird. Der Schuldner darf über gepfändete Vermögenswerte nicht verfügen, auch nicht im Rahmen der üblichen Geschäfte des Schuldners. Falls der Gläubiger den begründeten Verdacht hat, dass der Schuldner die gepfändeten Vermögenswerte – trotz der Pfändung – veräußert, kann er auch die Zwangsverwahrung der Waren beantragen.

Dritt-Pfändung

Die häufigste Pfändung ist die Pfändung eines Anspruchs, eine sogenannte Dritt-Pfändung. Bei einer Dritt-Pfändung beschlagnahmt der Gläubiger alle Beträge und Waren, die ein Dritter dem Schuldner schuldet. Der Dritte muss innerhalb von vier Wochen nach der Pfändung erklären, was er dem Schuldner schuldet. Die meisten Dritt-Pfändungen erfolgen bei Banken (als Dritten): der gepfändete Betrag entspricht dem Gesamt-(Soll) Geldbestand auf dem Bankkonto zum Zeitpunkt der Pfändung (unabhängig von der Höhe des Anspruchs des Gläubigers).

Sonstige Pfändungen

Alle Vermögenswerte des Schuldners können gepfändet werden: falls ein Vermögenswert übertragbar ist, kann er auch gepfändet werden. Für viele bestimmte Pfändungen gelten spezifische Verfahrensvorschriften, wie z. B. die Pfändung von Vermögensgegenständen bei Lagerbeständen an beweglichen Waren, Pfändungen von Anteilen an einem Unternehmen, Pfändungen von Immobilien, Schiffen und Flugzeugen.

Antragsstellung durch einen niederländischen Anwalt

Um eine Arrestpfändung durchzuführen, muss der Schuldner beim Präsident des Bezirksgerichts einen Antrag stellen (der Richter für vorläufigen Rechtsschutz). Eine Arrestpfändung kann nur mit dieser Erlaubnis durchgeführt werden. Der Antrag muss von einem niederländischen Anwalt bei dem Gericht gestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Schuldner oder die bzw. eine der dritten Parteien ihren Sitz haben oder der Vermögenswert belegen ist; in ihm sollte (unter anderem) die Anspruchsgrundlage des Gläubigers angegeben und der Vermögenswert bezeichnet werden, den der Gläubiger pfänden lassen möchte.

Falls der Anspruch finanzieller Art ist, muss der Gläubiger seinen Anspruch bewerten. Bei besonderen Pfändungsarten – von eingetragenen Aktien – muss der Gläubiger “Befürchtung von Unterschlagung” nachweisen. Der Schuldner wird in dieser Phase üblicherweise nicht gehört, um zu vermeiden, dass er seine Vermögensgegenstände beiseite schafft. Falls der Gerichtspräsident auf der Grundlage des Antrags zu dem Schluss kommt, dass der Anspruch auf den ersten Blick gültig und bestehend ist, wird die Erlaubnis erteilt, alle oder einige der beantragten Pfändungen durchzuführen. Nachdem der Richter die Erlaubnis erteilt hat, die Pfändung durchzuführen, weist der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher an, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der Gerichtsvollzieher erstellt einen offiziellen Pfändungsbericht. Da die meisten Genehmigungen einseitig erteilt werden, ist eine Beschlagnahme zur Sicherung der Vollstreckung aus einem künftigen Urteil eine unangenehme Überraschung.

Ein Hauptverfahren muss eingeleitet werden

Sofern zum Zeitpunkt der Erteilung der gerichtlichen Erlaubnis noch kein Hauptverfahren anhängig ist, wird die Genehmigung für eine Arrestpfändung unter der Bedingung gewährt, dass das Hauptverfahren (das Verfahren, das den Anspruch zum Gegenstand hat, für den die Pfändung durchgeführt wurde) innerhalb einer bestimmten Frist eingeleitet wird (nicht weniger als 8 Tage, aber normalerweise 2 bis 6 Wochen). Abgesehen von einer Ausnahme – nämlich der saisie foraine – begründet eine Pfändung nicht die Zuständigkeit der niederländischen Gerichte im Hauptverfahren. Das zuständige Gericht für das Hauptverfahren sollte gemäß den einschlägigen Bestimmungen festgelegt werden und könnte deshalb ein nicht niederländisches Gericht bzw. ein Schiedsgericht sein.

Falls das Hauptverfahren nicht innerhalb der erforderlichen Frist eingeleitet wird, verfällt die Pfändung. Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz können als Hauptverfahren anerkannt werden, Schlichtungen und Schiedsgutachten werden nicht anerkannt. Für die Dauer der Hauptverhandlung bleiben die gepfändeten Vermögensgegenstände gesperrt; sie dürfen durch den Schuldner nicht verkauft werden, und der Gläubiger muss die Pfändung respektieren. Die Missachtung einer Pfändung ist eine Straftat. Es steht dem Gerichtspräsidenten frei, zu fordern, dass der Gläubiger Sicherheiten für Kosten und Schäden, die eventuell durch die Pfändung verursacht werden, gewährt; er macht jedoch von dieser Befugnis selten Gebrauch.

Aufhebung der Pfändung durch niederländische Anwälte

Da eine (einseitige) Pfändung wahrscheinlich unerwartet kommt und ihre Folgen schwerwiegend sein können, sieht das niederländische Zivilprozessrecht die Möglichkeit vor, dass der Schuldner ein Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz zur kurzfristigen Aufhebung der Pfändung einleitet. Der Richter im Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz kann die Pfändung aufheben. Die Pfändung wird aufgehoben:

  • wenn der Anspruch, zu dessen Sicherung die Pfändung erfolgte, auf den ersten Blick unbegründet ist;
  • wenn die Pfändung ohne die Erfüllung der formalen Voraussetzung erfolgte;
  • wenn die Pfändung als nicht notwendig oder unverhältnismäßig erachtet wird;
  • wenn der Schuldner ausreichende alternative Sicherheiten für den zugrundeliegenden Anspruch stellte (z. B. eine Bankbürgschaft, ein Pfandrecht, eine Hypothek oder Sonstiges – ob die alternative Sicherheit geeignet ist, muss vom Richter entschieden werden). In der Praxis ist es nicht einfach, den Richter im Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz davon zu überzeugen, dass der Anspruch unbegründet ist, was es schwierig macht, sich der Pfändung zu widersetzen.

Eine Pfändung kann zu Haftungsansprüchen führen

Eine Pfändung, die auf der Grundlage eines nicht bestehenden Anspruchs durchgeführt wurde, ist nicht rechtmäßig; in diesem Fall haftet der Gläubiger für Schäden und entstandene Kosten. Die Partei, die die Pfändung durchführte, ist dann vollumfänglich haftbar für alle der gepfändeten Partei entstandenen Schäden. Die Tatsache, dass der Richter im Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz die Arrestpfändung erlaubte, ist keine rechtskräftige Einrede.

Niederländische Anwälte in Amsterdam

AMS ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Amsterdam, Niederlande. Die Prozessanwälte bei AMS verfügen über umfassende Erfahrung in der Beratung von und Prozessführung für (internationale/n) Unternehmen und Einzelpersonen und haben im Laufe der Jahre zahlreiche Arrestpfändungen für ihre Mandanten durchgeführt Sollten Sie Fragen zu Arrestpfändungen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

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