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Amtsprotokoll

Ein Amtsprotokoll ist ein Protokoll über die Amtshandlung eines Gerichtsvollziehers über eine Beschlagnahme, die Feststellung bestimmter Wahrnehmungen, oder die Zustellung einer Vorladung Eine Vorladung ist ein Amtsprotokoll, worin der Beklagte aufgefordert wird, an einem bestimmten Datum in einem Verfahren zu erscheinen und die in der Vorladung enthaltene Klage zu beantworten. Eine Vorladung in einem Zivilverfahren...
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Vorladung
oder ein sonstiges Prozessstück. Es wird manchmal zur Gänze durch den Gerichtsvollzieher erstellt, aber nicht immer. So ist eine Vorladung auch ein Amtsprotokoll, und der Inhalt der Vorladung wird fast immer durch einen anderen als den Gerichtsvollzieher erstellt; der Gerichtsvollzieher füllt nur die gesetzte Amtshandlung aus (für wen er eine Abschrift des Amtsprotokolls hinterlegt hat, und an welchem Datum und zu welchem Zeitpunkt das war). Das Amtsprotokoll dient als Beweis, dass ein Schriftstück erhalten wurde, und zwar unter Einhaltung der gesetzlichen Formalitäten.

Das Gesetz bietet dem Gerichtsvollzieher verschiedene Möglichkeiten, ein Amtsprotokoll zuzustellen: persönlich an den Empfänger, an einen Mitbewohner oder an sonstige Personen. Wenn keine dieser Möglichkeiten besteht, dann hinterlegt der Gerichtsvollzieher eine Kopie des Amtsprotokolls in einem geschlossenen Umschlag im Briefkasten.

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