Ein
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Angebot und Annahme sind die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen und daher eine der wichtigsten Hauptregeln im Vertragsrecht. Die Annahme muss inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmen. Wenn die Annahme in einzelnen Punkten von dem Angebot abweicht, kommt ein Vertrag gemäß der Annahme zustande (außer wenn der Anbieter dagegen direkt
Einspruch
Der Beklagte, gegen den der Richter ein Versäumnisurteil ausgesprochen hat, kann dagegen Einspruch erheben...
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Einspruch erhoben hat).