Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der
Kläger
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat und dazu dem Beklagten eine
Vorladung
Eine Vorladung ist ein Amtsprotokoll, worin der Beklagte aufgefordert wird, an einem bestimmten Datum in einem Verfahren zu erscheinen und die in der Vorladung enthaltene Klage zu beantworten. Eine Vorladung in einem Zivilverfahren...
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Vorladung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Dem Beklagten wird anschließend die Gelegenheit gegeben, auf die Forderung(en) des Klägers zu reagieren, die in der Vorladung stehen.