Vereine (verenigingen) stellen einen Zusammenschluss von Mitgliedern dar und sind insbesondere bei Sportorganisationen, Studentenclubs und Wohlfahrtsverbänden in Deutschland und in den Niederlanden beliebt. Die Rechtsform bietet viel Flexibilität in der Gestaltung der Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder.
Dadurch können diese Gruppen ihre spezifischen Ziele und Interessen unter einem gemeinsamen rechtlichen Rahmen verfolgen und absichern.
Der Zweck des Vereins ist in der Satzung festgelegt und gibt Auskunft über den Tätigkeitsbereich des Vereins. Die Satzung definiert die Ziele des Vereins und grenzt sie von den Zielen anderer Organisationen ab. Die niederländische Gesetzgebung begrenzt die Ziele des Vereins. Ein Zweck, der mit der öffentlichen Ordnung kollidiert, kann zu einem Verbot oder zur Auflösung des Vereins führen.
Der Verein ist in den Niederlanden eine juristische Person mit Mitgliedern, die durch eine notarielle Urkunde festgelegt werden. Der Verein hat mindestens zwei Mitglieder, von denen der Vorstand eine Mitgliederliste führt. Vereine in Deutschland und den Niederlanden sind typischerweise nicht gewinnorientiert ausgerichtet, was bedeutet, dass sie keine Gewinne ausschütten dürfen.
Allerdings ist es diesen Vereinen erlaubt, Mitgliedsbeiträge zu senken oder Dienstleistungen zu Preisen anzubieten, die unter dem Marktniveau liegen, ohne dass dies als Gewinnausschüttung gilt.
Ein Verein wird in den Niederlanden durch eine notarielle Urkunde gegründet und seine Satzung wird in dieser Urkunde niedergelegt. Ein formeller Verein ist voll rechtsfähig. Der Geschäftsführer eines solchen Vereins haftet im Prinzip nicht für die Schulden des Vereins, es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.
Neben dem formellen Verein kann es auch einen informellen Verein geben. Ein solcher Verein liegt vor, wenn es sich um eine selbständig organisierte Genossenschaft handelt, die ein bestimmtes Ziel verfolgt und als Einheit am Rechtsverkehr teilnimmt.
Ein informeller Verein verfügt über eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit und ist beispielsweise nicht dazu berechtigt, ein Erbe anzutreten oder Eigentum in Form von Gebäuden, Flugzeugen oder Schiffen zu erwerben. Nach der Gründung kann der informelle Verein beschließen, die Satzung in eine notarielle Urkunde aufzunehmen, wodurch er weiterhin volle Rechtsfähigkeit erlangt.
Die Mitgliedschaft kann durch Kündigung oder Ausschluss (auch als Ausschluss bezeichnet) durch den Verein beendet werden. Die Suspendierung eines Mitglieds führt dazu, dass das Mitglied seine Mitgliedsrechte nicht mehr ausüben kann.
Im Rahmen eines Untersuchungsverfahrens hat die Unternehmenskammer des Amsterdamer Berufungsgerichts (de OK) die Befugnis, auf Antrag eine Prüfung der Vereinsführung und der Vereinsangelegenheiten anzusetzen. Dies ist möglich, wenn berechtigte Gründe vorliegen, die die Politik und das Management des Vereins in Frage stellen.
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.