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Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern

Hidde Reitsma
Hidde Reitsma
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Rechtsberatung von einer niederländischen Anwaltskanzlei

Die Gesellschafter einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) fassen wichtige Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung. Bei den meisten BVs wird die Geschäftsführung von der Gesellschafterversammlung bestellt und die Gesellschafterversammlung bestimmt auch das Gehalt des/der Hauptgeschäftsführers.

Zudem entscheidet die Gesellschafterversammlung über Themen wie beispielsweise die Zuteilung der Gewinne (Gewinnverteilung) und die Ausgabe neuer Geschäftsanteile. Sie kann außerdem einen bestimmten Gesellschafter von der Ausgabe neuer Geschäftsanteile ausschließen („Verwässerung der Anteile dieses Gesellschafters“). In der Praxis ist es somit nicht die Geschäftsführung, sondern vielmehr die Gesellschafterversammlung, die im Unternehmen die Macht hat.

Deadlock

Ein Gesellschafterstreit hat häufig nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die involvierten Gesellschafter, sondern auch auf das Unternehmen und seinen Geschäftsbetrieb. Somit steht hier sehr viel auf dem Spiel. Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern kommen in vielerlei Formen und Ausmaßen vor.

Bei der Beschlussfassung kann eine komplette Pattsituation entstehen, wenn zwei Gesellschafter oder Gruppen von Gesellschaftern jeweils genau 50% der Geschäftsanteile besitzen. Dies wird auch als „Deadlock” bezeichnet. Aber auch dann, wenn ein Gesellschafter nicht mit der Firmenpolitik einverstanden ist, kann dies häufig zu Uneinigkeiten in der Gesellschafterversammlung führen. Dabei kann sogar eine Situation auftreten, wobei ein Mehrheitsgesellschafter versucht, einen Minderheitsgesellschafter „auszuräuchern“ und sich weigert, die Interessen dieses Gesellschafters zu berücksichtigen.

Daher kann eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Gesellschaftern ausgesprochen schädliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Wenn ein Gesellschafter sein Stimmrecht dazu nutzt, Minderheitsgesellschafter zu blockieren oder seine eigenen Interessen durchzusetzen und dabei die Interessen des Unternehmens oder eines Minderheitsgesellschafters aufs Spiel setzt, muss im Regelfall sofort eingegriffen werden.

Die Gesellschaftervereinbarung: Ein niederländischer Rechtsanwalt

Da Vorbeugen besser ist als Heilen, empfiehlt AMS Attorneys allen Kunden, die ein Unternehmen gründen möchten, bei der Firmengründung alle Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern in Form einer Gesellschaftervereinbarung schriftlich festzuhalten.

Dabei kann es sich um Vereinbarungen aller Art handeln, beispielsweise zum Verfahren beim Verkauf des Unternehmens, bei der Aufteilung der Gewinne, der Investition oder der Ausübung der Stimmrechte. Mit einer guten Gesellschaftervereinbarung lassen sich später viele Probleme und Kosten vermeiden.

Abfindung eines Gesellschafters

Wenn ein Gesellschafter im Lauf der Zeit mehr und mehr Anteile an der Firma erwirbt, ist es häufig so, dass er einen 100%igen Anteil an der Firma haben möchte. In manchen Fällen spielt dabei jedoch ein Minderheitsgesellschafter nicht mit. Umgekehrt ist es auch manchmal so, dass ein Minderheitsgesellschafter feststellt, dass er sich angesichts des Verhaltens der Mehrheitsgesellschafter besser auskaufen lassen kann.

Das Zivilgesetzbuch der Niederlande (BW) beinhaltet Vorgaben für ein Buy-Out (eine Abfindung) in beiden Fällen. Da diese Vorgaben relativ komplex und umfassend sein können, sind unter Umständen auch Abfindungen anderer Art zu erwägen.

Niederländische Fachanwälte für Gesellschaftsrecht

Unsere Anwälte verfügen über eine langjährige Erfahrung mit Gesellschaftsrecht und Streitfällen zwischen den Gesellschaftern. Sie sind schon oft in Fällen und bei Verfahren aufgetreten, wo ein Eilverfahren bei der Firmenabteilung des Berufungsgerichts in Amsterdam beantragt werden musste oder wo sich eine Partei nicht mehr an die Vorgaben einer Gesellschaftervereinbarung gehalten hat.

Wir können Ihnen hier die jeweils beste Vorgehensweise und die beste Strategie empfehlen, wobei wir immer versuchen, Probleme nach Möglichkeit zu vermeiden. Wenn es sich jedoch nicht umgehen lässt, zögern wir auch nicht, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Die niederländische Anwaltskanzlei AMS

Die Anwaltskanzlei AMS hat ihren Sitz in Amsterdam in den Niederlanden. Unsere Anwälte haben sehr viel Erfahrung mit der Beratung und der gerichtlichen Vertretung von (internationalen) Firmen und Einzelpersonen. Wir setzen uns sehr für die Interessen unsere Kunden ein und bieten eine scharf kalkulierte und transparente Gebührenstruktur an.

Sollten Sie weitere Einzelinformationen über Eilverfahren benötigen oder eine Frage bezüglich der Zivilprozesse in den Niederlanden haben, kontaktieren Sie uns bitte gern.

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