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Insolvenzanträge

Mariëlle de Wild
Mariëlle de Wild
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Inkasso durch Insolvenzantrag

Wenn ein Schuldner die Ihnen geschuldeten Beträge nicht zahlt, kann eventuell ein Insolvenzantrag gestellt werden. Ein solches Insolvenzverfahren ist manchmal ein schnelles und relativ kostengünstiges Verfahren zur Einziehung der fraglichen Forderung oder zur Vereinbarung einer Zahlungsregelung. Eine Insolvenz hat weitreichende Konsequenzen für den Schuldner. Der Schuldner verliert dabei die Verfügungsgewalt über sein Vermögen. Zudem wird ein Konkursverwalter eingeschaltet, der die Vermögensgegenstände des Schuldners zu Geld macht und die entsprechenden Erlöse unter den Gläubigern verteilt. Insbesondere bei zahlungsunwilligen Schuldnern kann ein Insolvenzverfahren ein wirksames Inkassowerkzeug sein.

Klageerhebung auf Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren wird bei dem Gericht an dem Ort eingereicht, wo der Schuldner wohnt (bei natürlichen Personen) oder wo er (falls es sich um eine juristische Person handelt) seine Niederlassung hat. Ein Insolvenzverfahren wird von einem Anwalt in Form einer Klageerhebung eingereicht. Der Richter legt dann einen Termin (einen Tag und eine Uhrzeit) fest, an dem der Antrag in einer Sitzung behandelt wird. Der Schuldner wird dann vom Gericht aufgefordert, bei dieser Sitzung zu erscheinen. Die Abwicklung des Insolvenzverfahrens kann, wenn beispielsweise über die Bezahlung der Forderung verhandelt wird, bis zu 8 Wochen aufgeschoben werden und kann während der Sitzung noch zurückgezogen werden.

Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren

Der Richter wird den Konkurs des Schuldners feststellen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens muss sich der Schuldner in einem Zustand befinden, in dem er alle Zahlungen eingestellt hat. Die Partei, die den Insolvenzantrag stellt, braucht nur summarisch nachzuweisen, dass der Schuldner seine Schulden nicht bezahlt. Dabei müssen mindestens zwei Gläubiger vorhanden sein, die jeweils eine eigene Forderung gegenüber dem Schuldner haben (die so genannte Pluralitätsbedingung). Somit muss eine Stützforderung vorliegen und eine dieser beiden Forderungen muss fällig sein.

Kosten für einen Insolvenzantrag

Die Partei, die einen Insolvenzantrag stellt, muss die entsprechenden Kanzleigebühren zahlen. Dabei ist auch die Erstellung der Klageerhebung kostenpflichtig. Die Fachanwälte für Forderungseinzug und Inkassorecht bei AMS rechnen scharf kalkulierte Tarife für Insolvenzanträge. Die Kosten für den Insolvenzantrag zahlt in erster Instanz der Antragsteller. Wird jedoch die Insolvenz anlässlich des Antrags ausgesprochen, dann kann der Antragsteller die ihm entstandenen Kosten (gänzlich oder teilweise) mit dem Insolvenzantrag einreichen. Dabei handelt es sich dann um eine Vorrangforderung beim Konkursverfahren.

Kontakt mit unserem Fachanwalt für Forderungseinzug und Inkassorecht

Unsere Fachanwälte für Forderungseinzug und Inkassorecht verfügen über langjährige Erfahrung mit der Beratung und Prozessführung im Bereich Forderungseinzug und Inkassorecht. Unsere Fachanwälte engagieren sich sehr für ihre Kunden, achten auf kurze Kommunikationswege und bieten scharf kalkulierte Tarife an. Wenn Sie an weiteren Informationen über die Inkassodienste interessiert sind, die unsere Anwälte Ihnen bieten können, dann nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf.

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