Beim Hypothekenrecht in den Niederlanden handelt es sich um ein beschränktes Recht, das nur an eingetragenen Immobilien bestellt werden kann. Es dient dazu, dem Hypothekengläubiger im Falle der Nichtzahlung des geschuldeten Geldes die Verwertung der Immobilie vor anderen Gläubigern zu ermöglichen. Bei Abschluss eines Hypothekenvertrags in den Niederlanden sollten Sie sich gut über die niederländischen Hypotheken-Regelungen informieren.
Das Hypothekenrecht wird durch eine notarielle Urkunde in den Niederlanden begründet, in der der Hypotheken-Schuldner dem Hypotheken-Gläubiger ein Hypothekrecht an einer eingetragenen Immobilie einräumt. Die notarielle Urkunde muss anschließend in das zuständige öffentliche Register eingetragen werden, in der Regel beim niederländischen Grundbuchamt, bzw. Kadaster.
Die Urkunde muss einen Hinweis auf die Forderung enthalten, für die das Hypothekenrecht Sicherheit bietet. Dies bedeutet, dass die Urkunde auf jeden Fall Tatsachen enthalten muss, aus denen sich die Forderung ableiten lässt. Zudem muss sie den Betrag angeben, für den die Hypothek gewährt wird. Ist der Betrag nicht festgelegt, muss in der Urkunde ein Höchstbetrag genannt werden, der aufgrund des Grundpfandrechts aus der Immobilie eingezogen werden kann.
Darüber hinaus enthält die Hypothekenurkunde in der Regel Vereinbarungen über die Einbringlichkeit der gesicherten Forderung(en) und Zinsen sowie Regelungen über die Instandhaltung und/oder Versicherung des belasteten Grundstücks. Ein Grundpfandrecht kann nur an bestehenden, eingetragenen Grundstücken bestellt werden und unterscheidet sich insoweit von einem Pfandrecht, da letzteres auch an künftigen Grundstücken bestellt werden kann.
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Vertragsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.