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Replik und Duplik in den Niederlanden

Onno Hennis
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Klageerwiderung in Holland

Im niederländischen Verfahrensrecht gilt der Grundsatz der schriftlichen Verfahrensführung. Der Zivilprozess wird fast ausschließlich durch Schriftsätze der Parteien geführt. Den Parteien wird in sogenannten “schriftlichen Runden”  (ndl.schriftelijke ronde) die Möglichkeit eingeräumt, sich schriftlich zum bestrittenen Sachverhalt zu äußern.   Durch die Klageschrift (ndl. dagvaarding) des Klägers wird das Klageverfahren eingeleitet, der Beklagte hat dann die Möglichkeit, mit der Klageerwiderung (ndl. conclusie van antwoord) zu reagieren.  In der Regel folgt dann eine mündliche Verhandlung, in der die Parteien ihre Standpunkte anhand ihrer schriftlichen Fassung des  Plädoyers weiter erläutern können. 

Manchmal benötigen die Parteien oder das Gericht jedoch nach der ersten schriftlichen Runde weitere schriftliche Erklärungen. Dies kann z. B. bei komplexen Sachverhalten der Fall sein.

Entscheidet das Gericht, dass es einer weiteren schriftlichen Darlegung bedarf, erfolgt eine weitere schriftliche Runde. In diesem Fall reicht der Kläger eine Replik ein, auf die der Beklagte wiederum mit einer Duplik erwidern kann. Beide Parteien haben dafür in der Regel sechs Wochen Zeit. Wenn bereits ein Zwischenurteil ergangen ist, verkürzt sich diese Frist in der Regel auf vier Wochen.

Deutschsprachige Anwälte für Prozessrecht in den Niederlanden

Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Prozessrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.

 

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