Bei internationalen Rechtsstreitigkeiten zwischen deutschen und niederländischen Parteien stellt sich häufig die Frage, welches nationale Recht anzuwenden ist und in welchem Land der Prozess zu führen ist.
Um die Zuständigkeiten im internationalen Rechtsraum zu regeln, wurden sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Verträge geschlossen. Rechtsanwalt Onno Hennis von AMS erörtert die wichtigsten Zuständigkeitsvorschriften innerhalb der EU anhand eines aktuellen Falles.
Wenn an einem Rechtsstreit Parteien aus verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sind, stellt sich in der Regel zunächst die Frage, in welchem Mitgliedstaat das Verfahren eröffnet wird. Mit anderen Worten: Welches Gericht ist zuständig? Was die Zuständigkeit betrifft, so gilt die Brüssel-Ia-Verordnung (die neue EEX-Verordnung). Dabei handelt es sich um eine überarbeitete Fassung der alten EEX-Verordnung.
Der Hauptregel ist, dass die Gerichte des Wohnsitzes des Beklagten zuständig sind. Neben dem Gericht am Wohnsitz des Beklagten (Hauptregel) ist auch das Gericht an dem Ort zuständig, an dem die Verpflichtung (z.B. gemäß einer
Vereinbarung
Sind Sie neugierig über die Bedeutung die Vereindbarung? AMS Advocaten erklärt es.
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Vereinbarung) erfüllt worden ist oder hätte erfüllt werden müssen. erfüllt wurde oder zu erfüllen war.
Verbraucher und Arbeitnehmer in den Niederlanden und Deutschland haben das Recht, Klagen vor den Gerichten ihres Wohnsitzes einzureichen. Dies gilt unabhängig davon, ob die andere Partei ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.
Die folgende Frage ist, welches Recht anwendbar ist. Diese Frage wird – wenn nicht das Wiener Übereinkommen für Warenkauf (CISG) anwendbar ist – auf der Grundlage der sogenannten Rom-Verordnungen beantwortet. Die Rom-I-Verordnung regelt das anwendbare Recht bei Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen Verpflichtungen ergeben. Die Rom-II-Verordnung regelt das anwendbare Recht bei außervertraglichen Schuldverhältnissen (unerlaubte Handlungen).
In einem aktuellen Streitfall wurden zwei
Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache...
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Beklagte von einem ausländischen Unternehmen vor ein niederländisches Gericht geladen. Die Beklagten hatten angeblich Geld von den Bankkonten des Klägers abgezweigt. Das Gericht hielt sich für zuständig, weil beide Beklagten ihren Wohnsitz oder Sitz in den Niederlanden hatten.
Der
Kläger
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger hatte in diesem Fall zwei Geldforderungen geltend gemacht. Das Gericht stellte zunächst fest, dass eine der Forderungen keinen internationalen Bezug aufwies: Sie betraf eine Zahlung des niederländischen Beklagten an eine andere niederländische
Juristische Person
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Aber es wird (in Art. 3:1-3:2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass der Staat und niederrangige Behörden, sonstige behördliche...
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Juristische Person. Bei allen involvierten Bankkonten handelte es sich um niederländische Konten. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass diese Forderung dem allgemeinen niederländischen Recht unterliegt.
Die andere Forderung wies internationalen Bezug auf. Diese Forderung beruhte auf einer unerlaubten Handlung. In diesem Fall ist die Rom-II-Verordnung anwendbar. Die Hauptregel dieser Verordnung lautet, dass das Recht des Landes gilt, in dem der Schaden eingetreten ist.
Dabei ist es unerheblich, in welchem Land das schädigende Ereignis eingetreten ist. Der vom Kläger geltend gemachte Vermögensschaden entstand durch (unrechtmäßige) Barabhebungen und Geldtransaktionen von den Bankkonten des Klägers bei der “Bank of Cyprus” mit Sitz in Zypern. Das Gericht erklärt das zypriotische Recht für anwendbar auf den Anspruch, da der Schaden in Zypern entstanden ist.
Es ist besonders für deutsche und niederländische Unternehmen empfehlenswert, in internationalen Verträgen stets eine Gerichtsstandsklausel aufzunehmen. Dadurch legen die Vertragsparteien im Voraus fest, welches Gericht für eventuelle Streitigkeiten aus dem
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag zuständig sein wird.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, das anzuwendende Recht gemeinsam zu wählen, um unnötige Komplikationen während des Verfahrens zu vermeiden.
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden gerne unterstützend zur Seite. Bei Fragen zum niederländischen Recht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.