Mit der wirtschaftlichen Erholung steigt auch die Zahl der Betriebsübernahmen. Die Übernahme eines Betriebs ist sowohl für Käufer als Verkäufer ein intensiver Prozess, der leider nicht immer harmonisch verläuft. Missklänge entstehen häufig aufgrund ungenügender Beratung der Parteien oder mangels eindeutig festgelegter schriftlicher
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Vereinbarungen. Hidde Reitsma, Anwalt für Unternehmensrecht, gibt Einblick in die komplexe Materie eines Übernahmeprozesses in den Niederlanden und erklärt, welche Punkte besondere Beachtung verdienen.
Im Vorfeld einer Betriebsübernahme finden meist schon über einen längeren Zeitraum Gespräche zwischen Käufer und Verkäufer statt, die den Parteien oft das Gefühl eines fortgeschrittenen Verhandlungsstadiums vermitteln, während der Käufer beispielsweise noch gar nicht weiß, ob die wirtschaftliche Situation des Betriebes seiner Wahl tatsächlich der positiven Darstellung des Verkäufers entspricht. Auch der Verkäufer sollte sich gut über den Käufer informieren:
• Ist dieser befähigt einen Betrieb zu führen?
• Wie wird der Übergang von der alten auf die neue Geschäftsführung gestaltet?
• Welche Vereinbarungen werden zur Zahlung des Kaufpreises getroffen?
• Ist der Käufer in der Lage bei Vereinbarungen des Kaufpreises in Raten, diese Ratenzahlungen über mehrere Jahre zu leisten?
Die Verhandlungen lassen sich mehr oder weniger in drei Phasen einteilen: Sondierung, Verhandlungen, die zum Abschluss des Kaufvertrags führen und der eigentliche Vollzug des Betriebsübergangs.
Nach dem ersten Kontakt mit dem potenziellen Verkäufer sollte der Erwerber klugerweise seine Finanz- und Rechtsberater zu Rate ziehen. Wünscht der Erwerber vertrauliche Informationen, wird der Verkäufer die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung verlangen. Aufgrund dieser
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Vereinbarung hat der Käufer mitunter die Möglichkeit, einen Betrieb über einen bestimmten Zeitraum genau unter die Lupe zu nehmen. Die Prüfungsmethode sowie die hierbei entstehenden Fragen haben später Einfluss auf den Inhalt der vom Verkäufer abzugebenden Garantien. Die Finanzberater des potenziellen Käufers können sich einen Überblick über die Buchhaltung des Unternehmens verschaffen und somit Einsicht in den realistischen Wert und die Möglichkeiten des Objektes gewinnen.
Nach Abschluss der Prüfung beginnen anhand der ermittelten Resultate die Verhandlungen über den Inhalt des Kaufvertrages. Meist wird ein Unternehmen in Form einer Anteilsübertragung übernommen: Der Käufer erwirbt die Geschäftsanteile des Verkäufers. Stellt das Unternehmen keine
Juristische Person
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Aber es wird (in Art. 3:1-3:2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass der Staat und niederrangige Behörden, sonstige behördliche...
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Juristische Person dar, sondern handelt es sich z.B. um ein Einzelunternehmen oder eine VOF (OHG nach niederländischem Recht) verläuft die Übernahme etwas anders. Gegenstand der Übertragung sind dann Aktiva/Passiva, wobei das Gesamtvermögen sowie alle Verbindlichkeiten vom Käufer übernommen werden. Die Erstellung eines hieb- und stichfesten Übernahmevertrages inklusiv aller Garantien und Bedingungen ist Maßarbeit. Es empfiehlt sich, diesen Teil auch bei einer relativ problemlosen Übernahme einem Experten zu überlassen.
Von der Unterzeichnung des Kaufvertrags bis zur tatsächlichen Übergabe vergeht meist noch geraume Zeit. An einem zuvor bestimmten Stichtag, dem Closing, wird ein Teil des bei Übertragung fälligen Kaufpreises gezahlt und die Geschäftsanteile oder Aktiva an den Käufer übertragen. Oft werden weitere Vereinbarungen getroffen, beispielsweise über den Rücktritt des Verkäufers aus der Geschäftsführung oder über den Abschluss eines Beratungsvertrags mit dem Verkäufer und dergleichen mehr. Closing findet meist bei einem Notar statt:
Anteil am Gesellschaftsvermögen
Anteile sind die Anteile des Gesellschaftskapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Unteranteile sind Teile dieser Anteile, wenn diese gemäß der Satzung...
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Anteile an einer B.V. (GmbH nach niederländischem Recht) oder N.V (AG nach niederländischem Recht) können ausschließlich mittels notarieller Urkunde ausgegeben werden.
AMS Advocaten verfügen über langjährige Expertise bei Betriebsübernahmen in den Niederlanden. In Zusammenarbeit mit versierten Finanz- und Steuerberatern sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf. Kontaktieren Sie uns: Wir stehen Ihnen gern mit unserer Erfahrung zur Verfügung!