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Anschuldigungen in den Medien: Wie weit darf man gehen?

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Ein Franchisenehmer einer bekannten Bäckereikette bezeichnete seinen Franchisevertrag in den Medien als ”Knebelvertrag, Ausbeutung und moderne Sklaverei”. Hierauf beantragte der Franchisegeber ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Schmähung und übler Nachrede. Wie beurteilt der zuständige Richter diese Auseinandersetzung? Rechtsanwalt Hidde Reitsma beschreibt die Urteilsfindung.

Wütender Franchisenehmer äußert sich öffentlich

Im aktuellen Fall gab es Streit zwischen einem ehemaligen Franchisenehmer einer Bäckereikette und dem Franchisegeber, der den Franchisevertrag außergerichtlich gekündigt hatte. Der über die Methoden des Franchisegebers empörte Franchisenehmer wandte sich an die örtlichen Medien und gab seiner Kritik am Franchisesystem in massiven Beschuldigungen Ausdruck.

Anwalt fordert Verbot der negativen Darstellung

In dem vom Franchisegeber beantragten einstweiligen Rechtsschutzverfahren wurde der Franchisenehmer zur Unterlassung der negativen Berichte über den Franchisegeber aufgefordert. Der zuständige Richter gab diesem Antrag unter Androhung eines Zwangsgeldes für jede Verbotsübertretung statt. Der Franchisenehmer legt jedoch Berufung Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung
ein.

Einschränkung der Meinungsfreiheit

Das Berufungsgericht bestätigt die erstinstanzliche korrekte Handhabung des rechtlichen Rahmens. Ein Verbot der Meinungsäußerung fällt in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Dieses Verbot darf nur bei rechtswidrigen Äußerungen gegenüber dem Franchisegeber erlassen werden. Bei der Beurteilung, ob dieser Tatbestand erfüllt ist, muss das Gericht das Recht des Franchisenehmer auf die Wahrung seiner Ehre und des guten Rufs gegen das Recht des Franchisenehmers auf Meinungsfreiheit abwägen.

Schutz des guten Rufs Franchisegeber vorrangig

Nach Auffassung des Berufungsgerichts hatte der Richter im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auch ordnungsgemäß die Äußerungen des Franchisenehmers auf ihren Wahrheitsgehalt hin untersucht. Unwahre Aussagen können eher zu einem Urteil aufgrund rechtswidriger Äußerungen führen. Das Berufungsgericht stimmt ebenfalls mit dem Ergebnis des einstweiligen Rechtschutzverfahrens überein, dass der Franchisenehmer die Wahrheit seiner Aussagen nur ungenügend habe nachweisen können. Er habe sich in den Medien undifferenzierter und unnötig verletzender Formulierungen bedient. Er habe wissen müssen, dass derlei Äußerungen dem guten Ruf des Franchisegebers Schaden zufügen würden. Das berechtigte Interesse des Franchisegebers an der Wahrung seines guten Rufs ist nach Meinung des Berufungsgerichts höher einzuschätzen als die Freiheit des Franchisenehmers zu dermaßen feindseligen Äußerungen über den Franchisegeber in den Medien. Das Verbot bleibt also in Kraft.

Schmähung und Diffamierung: Schadensersatzanspruch in den Niederlanden

Rechtswidrige Äußerungen, die eine Ehrverletzung darstellen, bezeichnet man als üble Nachrede. wobei in der niederländischen Rechtsprechung zwischen einer Diffamierung in schriftlicher (smaad) oder verbaler Form (laster) unterschieden wird. Inwieweit es um Rechtswidrigkeit geht, entscheiden die behaupteten Tatsachen und die Art der Veröffentlichung. Besondere Bedeutung kommt dem Wahrheitsgehalt der Äußerungen zu. Ein Eintrag in einem Internetportal wird in der Regel milderen Kriterien unterliegen als etwa Anschuldigungen auf der Titelseite einer Tageszeitung. Der Franchisegeber beließ es in diesem Fall bei einer Unterlassungsforderung, obwohl er eventuell eine Schadenersatzforderung oder Richtigstellung hätte verlangen können.

AMS Anwälte bei Diffamierung und Veröffentlichungsverbot

Die Anwaltskanzlei AMS Advocaten hat viel Erfahrung im Umgang mit unrechtmäßiger Veröffentlichung, Schmähung und Diffamierung, Richtigstellung und Schadensersatz. Wenn immer nötig, können wir für Sie zum Beispiel in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren ein Veröffentlichungsverbot oder eine Richtigstellung erwirken. AMS Anwälte stehen ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Wir arbeiten effizient und bieten ein optimales Kosten-Nutzenverhältnis.

Hidde Reitsma

Hidde Reitsma

Hidde verfügt über viel Erfahrung in der Praxis der Prozessführung. Er hat sich insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht spezialisiert. Hidde hat darum eine vielseitige Beratungs- und Prozessführungspraxis mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Folgen Sie Hidde auf LinkedIn.

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