Chinesische Muttergesellschaft von Nexperia kündigt Schadenersatzklage in Höhe von 8 Milliarden US-Dollar gegen niederländischen Staat an

Onno Hennis Onno Hennis 9. Januar 2026 7 min

Kurz zusammengefasst

  • Wingtech/Yuching beabsichtigen, die Niederlande im Wege eines Schiedsverfahrens wegen des staatlichen Eingreifens im Zusammenhang mit Nexperia auf Schadensersatz in Höhe von rund 8 Milliarden US-Dollar in Anspruch zu nehmen.
  • Die angekündigte, auf ‚indirekter Enteignung‘ beruhende Klage erscheint rechtlich wenig erfolgversprechend.
  • Die Diskussion wird sich vor allem auf das Prinzip der "fair and equitable treatment" konzentrieren, doch auch hier ist eine Haftung des niederländischen Staates nicht ohne Weiteres gegeben.

Aus einem kürzlich erschienenen Artikel der “Southern China Morning Post” (SCMP) geht hervor, dass die (indirekten) Aktionäre von Nexperia die Einleitung eines Schiedsverfahrens gegen die niederländische Regierung beabsichtigen, da der niederländische Wirtschaftsminister, Vincent Karremans, und die Unternehmenskammer eingegriffen haben. Nexperia ist ein ursprünglich niederländischer Hersteller von Computerchips. Im Jahr 2019 wurde Nexperia von Wingtech übernommen, einem chinesischen Investitionsvehikel des Unternehmers Zhang Xuezheng (auch bekannt als „Wing“). In diesem Blogartikel erläutert unser deutschsprachiger Rechtsanwalt Onno Hennis, welche Erkenntnisse aus öffentlichen Quellen zu diesem Thema vorliegen und gibt einen Ausblick auf den Ausgang des Verfahrens.

Hintergrund

Im Oktober 2025 wurden bei Nexperia einschneidende Maßnahmen ergriffen. Aufgrund der amerikanischen Sanktionen, der Bestrebungen von Wing, seinen Einfluss auf den europäischen Teil von Nexperia zu festigen, und der geplanten Verlagerung von Produktionsmitteln nach China, hat Minister Karremans die Situation im Hauptsitz gemäß dem Gesetz über die Verfügbarkeit von Gütern eingefroren. Einen Tag später wurde Wing als Geschäftsführer entlassen und die Aktien vorübergehend an einen unabhängigen Verwalter übertragen. Des Weiteren wurde ein neuer, unabhängiger Interimsgeschäftsführer ernannt.

Geopolitische Entwicklungen

Als Reaktion auf diese Maßnahme führte China Exportbeschränkungen für die Lieferung von Chips aus China ein, was zu akuten Engpässen in der weltweiten Automobilindustrie führte. Nach einigen Wochen hob China die Exportbeschränkungen wieder auf, während Minister Karremans die von ihm getroffenen Maßnahmen vorläufig aussetzte. Unterdessen dauern die geopolitischen Spannungen um das Unternehmen an, und es gibt noch keine klare Zukunftsperspektive für die weltweiten Aktivitäten.

Erklärung von Wingtech

Laut einer offiziellen Erklärung von Wingtech, die in dem Zeitungsartikel zitiert wurde, aber online (auf Englisch) nicht zu finden ist, sollen der Anteilseigner von Nexperia (die in Hongkong ansässige Yuching Holding Limited) und dessen Anteilseigner (die in China ansässige Wingtech Technology Co Ltd) eine “multi-track legal strategy” befassen, die unter anderem „preparations for bilateral investment treaty (BIT, zu Deutsch: Investitionsschutzabkommen) international arbitrations” umfasst. Genauer gesagt hat Wingtech angekündigt, „to seek compensation equivalent to the full value of Nexperia – around US$8 billion – if the issue is not settled by April 15”.

Versendung einer Streitigkeitsanzeige

Der Erklärung zufolge haben sowohl Yuching als auch Wingtech am 15. Oktober 2025, also zwei Wochen nach dem Eingreifen des niederländischen Ministers und der Unternehmenskammer, offizielle „Notices of Dispute” (Streitigkeitsanzeigen) verschickt. Gemäß den einschlägigen bilateralen Investitionsabkommen (für Yuching das HK-NL BIT von 1992 und für Wingtech das China-NL BIT von 2001) ist für die Einleitung des angekündigten Schiedsverfahrens erforderlich, dass seit dem Versand einer solchen „notice” sechs Monate vergangen sind und die Streitigkeit während dieses Zeitraums nicht gütlich beigelegt wurde (Artikel 10).

Einleitung eines Schiedsverfahrens in den Niederlanden

Nach sechs Monaten können Yuching und Wingtech ein Schiedsverfahren auf der Grundlage der UNICTRAL-Regelnund/oder gemäß der ICSID-Konvention einleiten. Wenn Yuching und/oder Wingtech davon Gebrauch machen, wird ein Schiedsgericht gemäß den gewählten Schiedsregeln gebildet. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen einer von Yuching/Wingtech und einer vom niederländischen Staat benannt wird. Diese beiden Schiedsrichter ernennen gemeinsam den Vorsitzenden des Schiedsgerichts.

Ablauf des Verfahrens

Im Rahmen eines Schiedsverfahrens haben die Parteien weitgehende Freiheit bei der Festlegung der Verfahrensordnung. Sollten die Beteiligten keine Einigung über die Fristen für den Austausch von Verfahrensunterlagen, die Vorlage von Beweismitteln und die Anhörung von Zeugen erzielen, entscheidet das Schiedsgericht über solche Verfahrensfragen. Es lässt sich daher (noch) nicht abschätzen, wie lange die angekündigten Verfahren dauern werden.

Vertraulichkeit

Ein Schiedsverfahren ist naturgemäß vertraulich. Die Parteien werden daher grundsätzlich keine öffentlichen Erklärungen zum Inhalt und zum Ausgang des Schiedsverfahrens abgeben. Die ICSID-Regeln sowie die UNCITRAL-Regeln sehen zwar ein sogenanntes Transparenzregime vor, dessen Anwendung jedoch der Zustimmung der Parteien bedarf. Erfolgt eine solche Zustimmung nicht, bleiben die Verfahrensunterlagen vertraulich und die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

(Indirekte) Enteignung

Es ist zu erwarten, dass Yuching und Wingtech ihre Schadenersatzforderung auf die Bestimmungen in den BITs stützen werden, die Investoren vor Enteignung („expropriation“) schützen. Das BIT zwischen China und den Niederlanden sieht nämlich vor, dass die Niederlande „shall [not] expropriate, nationalise or take other similar measures  [..]”, es sei denn, die Enteignung (i) erfolgt im öffentlichen Interesse, (ii) ist nicht diskriminierend und (iii) erfolgt gegen eine Entschädigung, die dem angemessenen Marktwert entspricht (Artikel 5). Das BIT zwischen Hongkong und den Niederlanden scheint sogar noch etwas strenger zu sein, da es vorsieht, dass „investors of either Contracting Party shall not be deprived of their investments nor subjected to measures having effect equivalent to such deprivation [..]”, es sei denn, dies geschieht „lawfully” und auf „non-discriminatory basis” aufgrund eines „public purpose related to internal needs” mit Entschädigung.

Einschätzung einer Verurteilung des niederländische Staats

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schiedsgericht den niederländischen Staat wegen „Enteignung” verurteilt, scheint nicht groß zu sein. Bei einer Berufung auf diesen Grund wird geprüft, ob die Maßnahme des Ministers Yuching und Wingtech tatsächlich und wesentlich der Kontrolle oder dem wirtschaftlichen Nutzen beraubt. Relevante Faktoren sind Umfang und Dauer der Beeinträchtigung, Zweck und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, Diskriminierung und Einhaltung des „due process”. Obwohl vorübergehende Maßnahmen ebenfalls als Enteignung qualifiziert werden können, hat der niederländische Minister die Wirkung der Maßnahme bereits ausgesetzt. Darüber hinaus hat die Unternehmenskammer die sofortigen Maßnahmen im Interesse von Nexperia und ihrem Unternehmen (und damit auch im Interesse ihres Aktionärs) getroffen, zumindest lässt sich dies gut argumentieren. Außerdem erfolgte die Intervention im allgemeinen Interesse, und es gibt eine lange Geschichte der Konsultationen mit der niederländischen Regierung. Es handelt sich also um willkürliche Intervention (und damit um Diskriminierung). Darüber hinaus stehen alle Möglichkeiten der Einlegung von Widerspruch und Berufung gegen die Entscheidungen offen.

Faire und gerechte Behandlung

Ein weiterer – möglicherweise besserer – Grund, den Yuching und Wingtech zur Begründung ihrer Schadensersatzforderung geltend machen können, ist die Verpflichtung, dass „investments [..] shall all the time be accorded fair and equitable treatment” und dass die Niederlande „shall [not] take any unreasonable or discriminatory measures against the management, maintenance, use, enjoyment and disposal of the investments [..]”.

Auf dieser Grundlage könnten Yuching und Wingtech argumentieren, dass ihr Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verletzt wurde, da die niederländische Unternehmenskammer (zum ersten Mal) ohne Anhörung beider Seiten sofortige Maßnahmen ergriffen hat. Andererseits hat die Unternehmenskammer unmittelbar danach kurzfristig eine Sitzung anberaumt, in der Yuching seine Verteidigung noch ausführlich darlegen konnte. Darüber hinaus gilt für ‘judicial expropriation’  eine sehr hohe Schwelle.

Darüber hinaus könnten Yuching und Wingtech unter dieser Prämisse argumentieren, dass der Minister zu Unrecht ein Gesetz aus dem Jahr 1952 angewendet hat, das für diesen Zweck nicht geeignet war. Möglicherweise lassen sich dafür Argumente finden, aber auch hier ist wieder relevant, dass die Wirkung der Maßnahme inzwischen ausgesetzt wurde.

Für all dies ist natürlich auch von großer Bedeutung, inwieweit die Gründe für das Eingreifen von Minister Karremans und der Unternehmenskammer gerechtfertigt waren. Sollte sich herausstellen, dass Wing tatsächlich einen Coup der europäischen Aktivitäten plante und dass es Pläne gab, Gelder, Produktionsmittel und geistiges Eigentum nach China zu verlagern, werden die Maßnahmen im Schiedsverfahren wahrscheinlich schnell als angemessen und verhältnismäßig angesehen werden.

Schirmklausel

Schließlich enthalten beide BITs auch eine Umbrella-Klausel und eine „most favourable nation“ (siehe Artikel 3), auf deren Grundlage Yuchin und Wingtech möglicherweise zusätzliche Rechtsgrundlagen geltend machen können (die nicht unter die BITs fallen).

Vorläufige Schlussfolgerung

Es ist noch zu früh, um Schlussfolgerungen zu den rechtlichen Aspekten des Nexperia-Falls zu ziehen, geschweige denn zum möglichen Verlauf des angekündigten Schiedsverfahrens. Dennoch scheint es auf der Grundlage der bisherigen Medienberichte unwahrscheinlich, dass der niederländische Staat erfolgreich für die wirtschaftlichen Folgen der Intervention haftbar gemacht werden kann.

Anwalt für internationales Wirtschaftsrecht in Amsterdam 

Haben Sie weitere Fragen zum internationalen Gesellschafts- oder Wirtschaftsrecht? Unser deutschsprachiger Anwalt Onno Hennis steht Ihnen als Leiter des German Desks von AMS Advocaten und Experte für internationales Wirtschaftsrecht gern zur Verfügung. Nehmen Sie hierfür Kontakt auf per E-Mail an onno.hennis@amsadvocaten.nl oder telefonisch unter +31 20 308 03 15.