Gesetzliche Verzugszinsen bei Schadenersatz in den Niederlanden – Was der Fall De Vrij vs. SEG zeigt
Kurz zusammengefasst
- Bei Schadenersatz kommt oft der gesetzliche Zinssatz zum Tragen: eine Entschädigung dafür, dass die geschädigte Partei zu spät bezahlt wird.
- In der Rechtssache De Vrij gegen SEG entschied das Gericht, dass nicht das Datum der Vertragsunterzeichnung, sondern das Datum des Urteils für die Zinsen auf zukünftige Schäden maßgeblich ist.
Gesetzliche Zinsen bei Schadenersatz in den Niederlanden – Worum geht es?
Bei einer Schadenersatzforderung hat die geschädigte Person oft Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen, als Ausgleich dafür, dass sie ihr Geld zu spät erhält. Der Zins dient als Entschädigung für die entgangene Nutzung des Geldes.
Typischerweise beginnt der Zinslauf bei direktem Schaden ab dem Zeitpunkt, an dem der Schuldner in Verzug gerät. Aber wie sieht es mit zukünftig eintretenden Schäden aus?
Kapitalisierte Entschädigung
Mit „kapitalisierter Entschädigung” (gekapitaliseerde schadevergoeding) ist eine einmalige Schadensersatzzahlung gemeint, die für Schäden berechnet wird, die in der Zukunft entstehen werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Schäden aufgrund von Verdienstausfall oder Einkommensverlust. Anstatt beispielsweise Jahr für Jahr einen Betrag für entgangene Einkünfte zu gewähren, wird der gesamte zukünftige Schaden auf einmal als Einmalbetrag festgelegt.
Der Streitpunkt: Ab wann fallen in den Niederlanden Zinsen für zukünftige Schäden an?
Im Fall De Vrij ging es um eine einmalige Schadenersatzzahlung von über 5,2 Millionen Euro. Diese sollte als Entschädigung für zukünftige steuerliche Belastungen im Zusammenhang mit dem Transfer zu Inter Mailand gezahlt werden. Die zentrale Frage: Ab wann muss SEG die Verzugszinsen zahlen?
- Die erste Instanz setzte den Zinsbeginn auf den Tag nach der Vertragsunterzeichnung mit Inter Mailand, also den 8. März 2018.
- SEG widersprach: Ihrer Meinung nach gab es keine rechtliche Grundlage für die Berechnung von Zinsen auf Schäden, die möglicherweise erst in der Zukunft entstehen würden.
Die Entscheidung des Gerichts in den Niederlanden: Zinsbeginn ab Urteil
Das Berufungsgericht entschied zum Teil zugunsten von SEG:
- Die Verzugszinsen beginnen erst mit der Entscheidung des Gerichts, in dem der Schadensersatzbetrag von über 5,2 Millionen Euro brutto festgesetzt wurde, also am 6. April 2022. Denn erst durch das Urteil wurde ein Schaden angenommen und dieser kapitalisiert.
- Das Gericht begründete dies mit der Art der Schadensberechnung: Wird ein zukünftiger Schaden kapitalisiert, gilt er ab diesem Stichtag als eingetreten, nicht rückwirkend.
Die Art der Schadensberechnung ist entscheidend
Der Zeitpunkt, zu dem die gesetzlichen Zinsen zu laufen beginnen, hängt davon ab, wie der Richter den Schaden berechnet. Wenn der Schaden auf einen kapitalisierten Pauschalbetrag berechnet wird – wie in diesem Fall bei De Vrij –, dann gilt der Schaden als zu dem Stichtag entstanden, den der Richter dieser Kapitalisierung zugrunde legt.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ab diesem Stichtag Zinsen fällig sind. Dazu ist ein Zahlungsverzug erforderlich.
Verzug als Voraussetzung für Verzugszinsen in den Niederlanden
Für den Zinsanspruch in den Niederlanden ist der Verzug erforderlich:
- Der Schuldner muss zur Zahlung aufgefordert worden sein (Mahnung),
- Es muss erkennbar gemacht worden sein, dass Verzugszinsen verlangt werden,
- Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mahnung vor oder nach dem Stichtag (z. B. Kapitalisierungsurteil) erfolgt ist. Entscheidend ist, dass der Schuldner auf das Risiko der Zinsen hingewiesen wurde.
Fazit
Der gesetzliche Zinssatz stellt in Schadensfällen oft einen erheblichen Posten dar. Der Zeitpunkt, zu dem die Verzugszinsen zu laufen beginnen, ist jedoch nicht immer einfach zu bestimmen. Bei zukünftigen Schäden gilt grundsätzlich, dass die Zinsen erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem der Schaden als feststehend angesehen wird. Dies ist in der Regel das Urteil, in dem die Kapitalisierung erfolgt.
Für De Vrij bedeutete dies, dass er zwar Anspruch auf gesetzliche Zinsen hatte, jedoch erst ab dem 6. April 2022.
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