Sander Schouten ist im Namen eines Insolvenzverwalters erfolgreich gegen einen ehemaligen Geschäftsführer vorgegangen, der nach dem Insolvenzdatum gegen eine Wettbewerbsverbotsklausel aus der Gesellschaftervereinbarung verstoßen hatte. In einem Eilverfahren wurde dem Alt-Geschäftsführer vom Gericht angeordnet, seine wettbewerbswidrigen Handlungen einzustellen. Die Berufung des ehemaligen Geschäftsführers wurde wegen mangelndem Interesse zurückgewiesen, da Herr Schouten erfolgreich argumentierte, dass die Frist der Wettbewerbsverbotsklausel bereits abgelaufen war.