Startseite Rechtswörterbuch Anfangserklärung Anfangserklärung Teilen Teilen Email WhatsApp LinkedIn Link kopieren Die Anfangserklärung ist eine Erklärung, die ein Schuldner bei der Gerichtskanzlei abgibt, sobald er mit der Vorbereitung eines WHOA-Vergleichs beginnt (Artikel 370(3) des niederländischen Konkursgesetzes). Zurück zum Rechtswörterbuch