Beklagter
Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird und deren Verurteilung zur Leistung oder Vollstreckung mit dem Gerichtsverfahren angestrebt wird, wird als der Beklagte bezeichnet.
Auf der Gegenseite steht der Kläger. Der Kläger ist die Partei im Verfahren, die die Rechtssache eingeleitet hat und dem Beklagten eine Vorladung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Dem Beklagten wird anschließend die Gelegenheit gegeben, auf die Forderung(en) des Klägers zu reagieren, die in der Vorladung stehen. Nach dem Austausch der Schriftsätze findet die mündliche Verhandlung statt.