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Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sind Sie neugierig über die Bedeutung der Haftung? AMS Advocaten erklärt es.
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Haftung
(B.V.) ist eine Juristische Person Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Aber es wird (in Art. 3:1-3:2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass der Staat und niederrangige Behörden, sonstige behördliche...
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Juristische Person
, deren Gesellschaftskapital in Anteil Anteile sind die Anteile des Gesellschaftskapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. Unteranteile sind Teile dieser Anteile, wenn diese gemäß der Satzung...
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Anteile
aufgeteilt ist, die nicht frei übertragbar sind; die Anteile lauten auf Namen.

Im Verhältnis zur Aktiengesellschaft Eine N.V. ist eine juristische Person mit einem Gesellschaftskapital, das in übertragbare Anteile aufgeteilt ist. Die Bezeichnung „namenlos” (nl: „naamloze vennootschap“) hat damit zu tun, dass...
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Aktiengesellschaft
gibt es nur in eingeschränktem Maße Unterschiede. Der Wortlaut „mit beschränkter Haftung” unterscheidet die B.V. an sich nicht von der N.V. Auch bei der N.V. haften die Gesellschafter nicht weiter für die Schulden der Gesellschaft als bis zu dem Betrag, den sie als Stammkapital einzahlen müssen.

Bei der B.V. sind die Anteile aber nicht frei übertragbar, im Gegensatz zur Aktiengesellschaft, deren Anteile im Prinzip frei übertragbar sind: Sie können nicht nur auf Inhaber oder auf Namen lauten, sondern auch Anteile auf Namen sind in einer N.V. im Prinzip frei übertragbar.

Die beschränkte Übertragbarkeit von Anteilen an einer B.V. war bis vor kurzem verpflichtend, sie ist es aber derzeit nicht mehr. Die Satzung Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereinigungen und Stiftungen müssen die Satzung in der notariellen Urkunde enthalten...
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Satzung
der B.V. muss seit der Einführung der „Flex-BV“ keine Angebotsregelung oder Blockierungsregelung mehr enthalten.

Umgekehrt sieht man übrigens oft, dass die Satzung einer N.V. eine Blockierungsregelung enthält.

Meistens bedeutet die Blockierungsregelung bei einer B.V., dass die bestehenden Gesellschafter den Beitritt eines neuen Gesellschafters genehmigen müssen, auch wenn dieser die Anteile eines anderen Gesellschafters übernimmt.

Die Geschäftsführung der B.V. muss ein Verzeichnis führen, woraus ersichtlich ist, welche Personen mit welchem Betrag und mit wie vielen Anteilen am Stammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt sind.

Paleis van justitie
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